Fischereipatent Zürich 2026: Preise, neue Regeln und wie Du es kaufst
- Christoph Bachmann

- vor 3 Tagen
- 10 Min. Lesezeit
Der Kanton Zürich hat sein Fischereipatent-System per 1. Januar 2026 überarbeitet. Neues Patentsystem, neue Verbote, neue Meldepflichten: Für viele Fischer ist das die grösste Änderung seit Jahren. Dieser Artikel erklärt Dir genau, welches Patent Du für welches Gewässer brauchst, was die aktuellen Preise sind und was Du ab 2026 unbedingt wissen musst.
Das Wichtigste ab 2026 in Kürze:
Das ehemalige «Dreiseenpatent» heisst neu «Seenpatent» (Zürichsee + Greifensee + Pfäffikersee): NEU CHF 160.-
Der Zusatz «Boot» kann für das Angeln vom Boot aus gebucht werden, nachdem das Seenpatent gekauft wurde: NEU CHF 160.-
Der Zusatz «Gast» kostet NEU CHF 60.-
Hältern von Fischen verboten
Einzelfangmeldung ist neu Pflicht,
Senknetze sind verboten
Freiangelrecht Kanton Zürich: Was geht ohne Patent?
Bevor wir zu den Patentpreisen kommen: Im Kanton Zürich gibt es ein Freiangelrecht. Am Zürichsee (inkl. Obersee), Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee darf jede Person ohne Patent und ohne SaNa fischen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
Nur 1 Angelrute oder Schnur
Einfacher Haken ohne Widerhaken
Naturköder oder künstliche Fliegen bis Hakengrösse 8 (keine Köderfische)
Fischerei vom trockenen Ufer aus
Das Freiangelrecht ist ideal für einen ersten Ausflug mit der Familie oder zum Ausprobieren. Wer aber mit Spinn-, Fliegen- oder Hegene-Gerät fischt, mehrere Ruten einsetzt oder vom Boot aus angeln möchte, braucht zwingend ein Patent. In unserem Artikel zum Freiangelrecht findest Du mehr Informationen dazu.
Welches Patent brauche ich im Kanton Zürich?
Seit 2026 ist das System modularer aufgebaut. Das frühere «Dreiseenpatent» heisst jetzt «Seenpatent» und umfasst neu Zürichsee, Greifensee und Pfäffikersee in einem einzigen Jahrespatent. Dazu kommen separate Patente für Fliessgewässer und optionale Zusätze für Bootsfischerei und Gastfischer.
Jahrespatente im Überblick
Das Seenpatent (CHF 160 für Erwachsene, CHF 60 für Jugendliche) berechtigt zur Fischerei vom Ufer aus in allen drei grossen Zürcher Seen: Zürichsee inklusive Obersee, Greifensee und Pfäffikersee. Wer nur an einem bestimmten See fischen möchte, kann das Einzelseepatent wählen (CHF 100 für Erwachsene, CHF 35 für Jugendliche).
Das Jahrespatent Fluss (CHF 170 für Erwachsene, CHF 60 für Jugendliche) gilt für das Revier Rhein 32 und die Limmat 358. Der Rhein darf dabei vom Ufer und vom Boot aus befischt werden, die Limmat nur vom Ufer. Für den Linthkanal gibt es ebenfalls ein separates Jahrespatent.
Gültigkeitsdauer: Alle Jahrespatente gelten vom 1. Januar bis 31. Dezember, unabhängig davon, wann Du sie kaufst.
Zusätze (Module)
Die Zusätze erfordern immer ein gültiges Jahrespatent als Basis:
Zusatz Gast (CHF 60): Ermöglicht es einer weiteren Person, gemeinsam mit dem Patentinhaber an dessen Gewässer zu fischen.
Zusatz Boot (CHF 160 für Erwachsene, CHF 70 für Jugendliche, ab 14 Jahren): Berechtigt zur Fischerei vom Boot aus an den Seen des Seenpatents. Ohne diesen Zusatz ist Bootsfischerei am Zürichsee, Greifensee und Pfäffikersee nicht gestattet.
Tagespatente
Wer nur gelegentlich fischt oder noch kein SaNa besitzt, kann Tagespatente für folgende Gewässer beziehen: Pfäffikersee, Greifensee, Zürichsee (zürcherischer Teil), Rhein 32, Limmat 358 und Linthkanal. Tagespatente werden per E-Mail zugestellt, wobei Du sie zwei Arbeitstage im Voraus bestellen musst.
Wichtig: Für Tagespatente ist kein SaNa-Nachweis erforderlich. Das macht sie ideal für Fischer aus anderen Kantonen oder für Personen, die den SaNa noch nicht gemacht haben.
Papierpatente: Bearbeitungsgebühr
Wer ein Papierpatent bevorzugt, zahlt zusätzlich CHF 10 Bearbeitungsgebühr. Digitale Patente über die eFJ2-App oder den Webshop sind ohne diese Gebühr erhältlich.
Fischereipatent Zürich Preise 2026 auf einen Blick
Patent | Erwachsene | Jugendliche
Seenpatent (Zürichsee + Greifensee + Pfäffikersee) | CHF 160 | CHF 60
Einzelseepatent (1 See nach Wahl) | CHF 100 | CHF 35
Jahrespatent Fluss (Rhein 32 + Limmat 358) | CHF 170 | CHF 60
Zusatz Gast | CHF 60 | CHF 60
Zusatz Boot (ab 14 J.) | CHF 160 | CHF 70
Papierpatent Bearbeitungsgebühr | +CHF 10 | +CHF 10
Alle Angaben gelten ab 2026 gemäss dem offiziellen Preisblatt des Kantons Zürich (Kanton Zürich Fischerei, 2026).
SaNa: Die Pflichtvoraussetzung für das Jahrespatent
Ohne SaNa kein Jahrespatent. Das gilt im Kanton Zürich ohne Ausnahme. Der Sachkundenachweis Fischerei (SaNa) ist ein nationaler Kurs, der in einem halben bis ganzen Tag das nötige Grundwissen in Fischkunde, Fischereirecht, Tierschutz und Ausrüstung vermittelt.
Wenn Du in der Region Zürich wohnst, findest Du alle Details zu Kursterminen und Ablauf in der Kursübersicht.
Anmeldegebühr SaNa ab 2026: CHF 36 (Verwaltungsgebühr für die nationale Registrierung).
Nach bestandenem SaNa erhältst Du Deinen Nachweis, mit dem Du dann das Jahrespatent über den Webshop oder die App kaufen kannst.
Wo kaufe ich das Fischereipatent Zürich?
Option 1: eFJ2 Mobile App (empfohlen)
Die eFJ2-App des Kantons Zürich ist die bequemste Lösung. Du kaufst Dein Patent direkt im App-Webshop, hast es sofort digital auf dem Smartphone und kannst über die App auch die Fangvorschriften und Schonzeiten jederzeit nachschlagen.
Funktionen der eFJ2-App im Überblick:
Patentkauf und -verlängerung direkt in der App
Digitales Patent (kein Papierausdruck nötig)
Elektronisches Fangbuch mit Einzelfangmeldung (ab 2026 Pflicht)
Aktuelle Schonzeiten und Mindestmasse für alle Zürcher Gewässer
Revierübersicht mit Kartenansicht
Fischereivorschriften und News
Die App ist kostenlos erhältlich und erfordert eine einmalige Registrierung.
Option 2: Online-Webshop zh.ch
Der offizielle Webshop unter zh.ch ist ab Mitte Dezember für das Folgejahr freigeschaltet. Du kannst dort zwischen digitalem Patent (ohne Gebühr) und Papierpatent (+CHF 10) wählen. Du benötigst eine gültige E-Mail-Adresse und eine Kreditkarte, PostFinance-Karte oder TWINT.
Option 3: Offiziellen Ausgabestellen
Wer das Patent persönlich beziehen möchte, kann dies beim Amt für Natur und Landschaft, Eschikon 28, 8315 Lindau tun. Telefon: 043 257 97 97. Weiter sind viele gängige Patente über den lokalen Fischerladen erhältlich.
Was hat sich 2026 geändert? Die 7 neuen Regeln
Die Änderungen per 1. Januar 2026 sind umfangreich. Bestehende Fischer sollten diese Punkte genau kennen, denn Verstösse können bei Kontrollen zur Rücknahme des Patents führen.
1. Hältern verboten
«Die Hälterung von lebenden Fischen ist ab dem 1. Januar 2026 generell verboten.» Alle Fische, die Du nicht zurücksetzt, müssen sofort nach dem Fang tierschutzgerecht getötet werden. Hälteranlagen, Eimer oder Setzkescher dürfen nicht mehr verwendet werden, um lebende Fische zwischenzulagern.
2. Senknetze zum Köderfischfang verboten
Senknetze und Wurfnetze zum Fang von Köderfischen sind ab 2026 generell verboten. Lebendköder dürfen ohnehin nicht verwendet werden.
3. Einzelfangmeldung mit Längenmessung
Jeder gefangene Fisch muss einzeln mit Längenmessung in der eFJ2-App oder im Fischerfangbuch eingetragen werden. Sammeleintragungen («5x Egli») sind nicht mehr erlaubt. Das erhöht den Dokumentationsaufwand, verbessert aber die Bestandserfassung.
4. Nur totes Köderfischmaterial aus gleichem Gewässer
Köderfische müssen aus demselben Gewässer stammen, in dem Du fischst.
5. Maximum 5 Köder pro Schnur
Generell gilt ab 2026: maximal 5 Köder pro Schnur oder Zügel, unabhängig von der Fischereiart.
6. Zander: neue Schonzeit
Zander haben neu eine Schonzeit vom 1. April bis 31. Mai. In dieser Zeit dürfen keine Zander entnommen werden; auch ein versehentlich gefangener Zander muss sofort zurückgesetzt werden.
7. Seeforellen Laichschutz: Zufluss-Mündungen
Im Bereich von 100 Metern um die Mündungen der wichtigsten Zuflüsse besteht vom 16. November bis 31. Januar ein totales Fischereiverbot. Das gilt dem Schutz der laichenden Seeforellen, die sich zu dieser Zeit in Flussnähe aufhalten.
Alle Regeländerungen wurden von der Kantonalen Fischerei- und Jagdverwaltung am 24. Oktober 2025 kommuniziert (FJV Bulletin Nr. 7, Oktober 2025).
Die Gewässer im Kanton Zürich
Zürichsee und Obersee
Mit 88 km² ist der Zürichsee der grösste und bedeutendste Angelsee des Kantons. Er ist Heimat von Seeforelle, Hecht, Egli, Zander, Karpfen und Rotaugen.
Greifensee
Der Greifensee ist für seine ruhige Atmosphäre und guten Egli-Bestand bekannt. Er eignet sich gut für Einsteiger, die erste Erfahrungen mit dem Jahrespatent sammeln möchten. Unser Artikel Greifensee fischen gibt Dir einen detaillierten Überblick.
Pfäffikersee
Der Pfäffikersee ist der kleinste der drei Seen im Seenpatent, bietet aber einen reichen Fischbestand mit Hecht, Schleie, Karpfen und Egli. Alles über Schonzeiten und Spots erfährst Du direkt bei der Fischerei und Jagdverwaltung.
Türlersee
Der Türlersee im Albisgebiet ist ein weiteres Gewässer im Kanton Zürich mit Freiangelrecht. Er bietet eine ruhigere Alternative zu den grossen Seen. Der Türlersee ist von Affoltern am Albis in 15 Minuten erreichbar und bietet guten Egli- und Karpfenbestand. Da er unter das Freiangelrecht fällt, kannst Du hier ohne Patent fischen, sofern Du die Bedingungen (1 Rute, kein Widerhaken, Naturköder) einhältst.
Rhein und Limmat
Das Flusspatent öffnet Dir die Reviere Rhein 32 und Limmat 358. Am Rhein ist Fischerei vom Ufer und vom Boot erlaubt; an der Limmat nur vom Ufer. Hier finden sich Äschen, Bachforellen, Nasen und Barben. Die Limmat durch die Stadt Zürich ist ein beliebter Spot für Forellenangler; besonders nach Regenfällen sind Bachforellen aktiv. Der Rhein bietet in den ruhigeren Abschnitten (Revier 32 bei Kaiserstuhl) ausgezeichnete Aasfischerei auf Hecht und Gründlinge.
Schritt für Schritt: So angelst du legal im Kanton Zürich
Wenn Du noch nie ein Patent gelöst hast, folgt hier der komplette Weg:
Schritt 1: SaNa-Kurs absolvieren. Der SaNa dauert je nach Anbieter 5 bis 8 Stunden und kann an einem Tag abgeschlossen werden. Wir von Angelpunkt bieten regelmässige Kurse in der Region Zürich an, bei denen Du Dich direkt für den SaNa-Kurs in Zürich anmelden kannst.
Schritt 2: SaNa-Nachweis erhalten. Nach bestandener Prüfung bekommst Du Deinen nationalen SaNa-Ausweis zugestellt. Dieser wird beim Patentkauf digital hinterlegt.
Schritt 3: Patent kaufen. Öffne die eFJ2-App oder den Webshop auf zh.ch. Wähle Dein Patent und bezahle. Das digitale Patent ist sofort gültig.
Schritt 4: Fangmeldung einrichten. Richte in der eFJ2-App dein Fangbuch ein. Ab 2026 ist die Einzelfangmeldung Pflicht.
Schritt 5: Los geht's. Du kannst mit dem Fischen beginnen. Halte Dein digitales Patent und die Fischvorschriften stets griffbereit (beides ist in der eFJ2-App integriert).
Fischarten, Schonzeiten und Mindestmasse 2026
Die vollständige Tabelle der geltenden Schonzeiten und Mindestmasse für die wichtigsten Zürcher Fischarten (Seen):
Fischart | Schonzeit | Mindestmass
Hecht | 1. März – 30. April | 45 cm
Felche | 15. November – 31. Dezember | 25 cm
Egli / Flussbarsch | keine | keine
Bach-/ Seeforelle | 1. Oktober – 25. Dezember | 40 cm
Zander | 1. April – 31. Mai (neu 2026) | 40 cm
Aal | ganzjährig verboten
Barbe | keine | 30 cm
Äsche | ganzjährig verboten
Karpfen | keine | keine
Aal: Totales Fangverbot. Im Kanton Zürich gilt ein ganzjähriges Fangverbot für Aale. Versehentlich gefangene Aale müssen sofort schonend zurückgesetzt werden.
Äsche: Totales Fangverbot bis 2029. Im Kanton Zürich gilt ein ganzjähriges Fangverbot für Äschen. Versehentlich gefangene Äschen müssen sofort schonend zurückgesetzt werden.
Laichschutzzone Seeforelle (neu 2026): Ab dem 16. November bis zum 31. Januar gilt in einem Umkreis von 100 Metern um die Mündungen der wichtigsten Zuflüsse ein totales Fischereiverbot. Diese Regel schützt laichende Seeforellen, die sich zu dieser Zeit in Flussnähe aufhalten. Betroffen sind die Hauptzuflüsse von Zürichsee, Greifensee und Pfäffikersee.
Die eFJ2-App zeigt die aktuellen Schonzeiten und Mindestmasse für jedes Gewässer getrennt an und wird automatisch aktualisiert. Für einen umfassenden Überblick über alles rund um den Angelschein in der Schweiz empfehlen wir unseren Artikel «Wie bekomme ich den Angelschein in Zürich? Eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung».
Was passiert bei Verstössen gegen das Fischereirecht?
Die Fischereiaufsicht des Kantons Zürich führt regelmässige Kontrollen durch. Patentinhaber müssen ihr Patent stets mitführen und auf Verlangen vorweisen.
Fischen ohne gültiges Patent: Busse von CHF 200 bis CHF 1000, je nach Schwere des Verstosses und Vorgeschichte.
Verletzung von Schonzeiten oder Mindestmassen: Empfindliche Bussen bis zu CHF 5000 sowie mögliche Rücknahme des Patents für die laufende Saison.
Fehlende Fangmeldung (ab 2026): Die Einzelfangmeldung ist Pflicht. Wer systematisch keine Meldungen einträgt, riskiert eine Verwarnung oder den Entzug des Patents. Die Kantonspolizei und die Fischereiaufsicht können die Fangbuchdaten der eFJ2-App jederzeit einsehen.
Praxis-Tipp: Das Patent digital in der eFJ2-App zu führen schützt vor dem klassischen «Patent vergessen». Die App zeigt den Patentinhaber, die gültigen Reviere und das aktuelle Datum direkt beim Öffnen an.
Häufige Fragen zum Fischereipatent Zürich
Wie bekomme ich ein Fischereipatent im Kanton Zürich?
Du kaufst das Patent über die eFJ2-App, den Webshop auf zh.ch oder persönlich am Schalter in Lindau. Für Jahrespatente benötigst du einen gültigen SaNa-Nachweis.
Wie viel kostet ein Fischereipatent Zürich 2026?
Das günstigste Jahrespatent ist das Einzelseepatent für CHF 100. Das Seenpatent für alle drei Seen (Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee) kostet CHF 160. Tagespatente sind günstiger und erfordern keinen SaNa.
Darf ich im Zürichsee ohne Patent angeln?
Ja, aber nur mit einer Rute, einem einfachen Haken ohne Widerhaken und Naturköder vom trockenen Ufer (Freiangelrecht). Spinnfischen, Fliegenfischen, Hegene und Bootsfischerei erfordern ein Patent.
Was ist neu am Fischereipatent Zürich ab 2026?
Die wichtigsten Änderungen: Hältern verboten, Senknetze verboten, Einzelfangmeldung mit Länge Pflicht, max. 5 Köder pro Schnur, neue Schonzeit Zander (April-Mai), Laichschutzzone Seeforelle (Nov-Jan).
Brauche ich den SaNa auch für ein Tagespatent?
Nein. Tagespatente kannst du ohne SaNa kaufen. Der SaNa ist nur für den Erwerb von Jahrespatenten Pflicht. Allerdings ist das Fischen mit Widerhaken ohne SaNa verboten - also auch dann, wenn Du keinen SaNa besitzt, aber ein Tagespatent kaufst.
Kann ich als Ausländer oder Tourist ein Fischereipatent Zürich kaufen?
Ja. Tagespatente können ohne Wohnsitznachweis über die eFJ2-App oder den Webshop gekauft werden. Für Jahrespatente müssen Ausländerinnen und Ausländer den nationalen SaNa-Nachweis besitzen, der in der Schweiz unabhängig von der Staatsangehörigkeit erworben werden kann.
Was ist der Unterschied zwischen Seenpatent und Einzelseepatent?
Das Seenpatent (CHF 160) berechtigt zur Fischerei am Zürichsee, Greifensee und Pfäffikersee. Das Einzelseepatent (CHF 100) gilt nur für einen dieser Seen nach Wahl. Wer nur an einem bestimmten See wohnt und dort angeln möchte, spart mit dem Einzelseepatent CHF 60 pro Jahr.
Wie viele Fische darf ich pro Tag entnehmen?
Für die meisten Arten gibt es kein explizites Tageslimit, aber es gelten die allgemeinen Grundsätze der Nachhaltigkeit und Verhältnismässigkeit. Für Egli gelten in den Seen 50 Stück pro Tag, beim Hecht sind es 5 Stück.
Kann ich das Patent online kaufen und sofort fischen gehen?
Ja. Über die eFJ2-App oder den Webshop zh.ch ist ein digitales Patent sofort nach der Bezahlung gültig. Du benötigst keinen Papierausdruck; das Patent auf dem Smartphone reicht bei Kontrollen aus. Beachte, dass Du immer auch die ID auf Dir tragen musst, um dich auszuweisen.
Schritt für Schritt: So angelst Du legal im Kanton Zürich (Wiederholung kompakt)
Dieser kurze Überblick fasst die häufigsten Fragen zum Einstieg zusammen:
Ohne Patent und ohne SaNa: Freiangelrecht nutzen (Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee, Türlersee): 1 Rute, kein Widerhaken, Naturköder vom Ufer.
Mit Tagespatent (kein SaNa nötig): Online kaufen (zh.ch oder eFJ2-App), 2 Arbeitstage Vorlauf, sofort digital gültig. Gilt für einen Tag an einem Gewässer nach Wahl.
Mit Jahrespatent: SaNa-Kurs absolvieren (Angelpunkt bietet regelmässige Termine an), SaNa-Nachweis erhalten, Jahrespatent online kaufen. Ab dann: ganzjährig fischen mit Fangmeldungspflicht.
Fangmeldung einrichten: eFJ2-App herunterladen, Fangbuch einrichten. Ab 2026 ist die Einzelfangmeldung Pflicht, also jeden gefangenen Fisch mit Länge direkt nach dem Fang eintragen.
Fazit
Das Fischereipatent Zürich 2026 bietet mit dem Seenpatent für CHF 160 ein attraktives Paket für alle, die an Zürichsee, Greifensee und Pfäffikersee fischen möchten. Die neuen Regelungen ab 2026 erfordern etwas Eingewöhnung, sind aber mit der eFJ2-App gut handhabbar. Wer noch keinen SaNa hat, sollte damit beginnen: ohne SaNa kein Jahrespatent. Für alle, die den ersten Schritt in die Fischwelt machen möchten, ist ein Tagespatent der ideale Einstieg ohne Hürden. Wer nach dem ersten Erlebnis am Zürichsee mehr entdecken möchte, findet mit dem Zugersee im Kanton Zug ein weiteres attraktives Gewässer mit günstigeren Patentpreisen und ebenfalls hervorragendem Fischbestand.





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