Schonzeiten im Herbst: Welche Fische in der Schweiz ab Oktober geschützt sind

Ab Anfang bis Mitte Oktober ist die Bachforelle in den meisten Deutschschweizer Kantonen geschont. Wie lange genau und ab welchem Mindestmass, das unterscheidet sich von Kanton zu Kanton erheblich. Wer die Schonzeit für Forellen in der Schweiz nachschlagen will, landet schnell bei sieben verschiedenen Verordnungen mit sieben verschiedenen Daten: Im Aargau endet sie Ende Februar, in Luzern galt zuletzt (Stand 2021) der 31. Januar, im Kanton Schwyz begann sie bereits Mitte September. Genau das macht den Herbst zur heikelsten Jahreszeit für alle, die frisch mit dem SaNa-Ausweis unterwegs sind. Dieser Artikel stellt die Schonzeit der Forelle und die übrigen Regeln aus sieben Kantonen nebeneinander, erklärt die Biologie dahinter und zeigt, was zu tun ist, wenn trotzdem ein geschonter Fisch am Haken hängt.
«Forelle, Felchen und Seesaibling laichen im Herbst und sind in den meisten Kantonen ab dem 1. oder 16. Oktober geschont, je nach Kanton bis Ende Dezember oder Ende Februar. Hecht, Zander und Egli laichen im Frühling und bleiben im Herbst offen. Geschonte Fische musst Du sofort zurücksetzen. Bei Vorsatz drohen Bussen bis CHF 20'000.»
Warum es Schonzeiten gibt: Das Bundesrecht als Fundament
Jede Schonzeit in der Schweiz steht auf demselben Fundament: der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF). Sie schreibt Mindestwerte vor, die kein Kanton unterschreiten darf, und erlaubt den Kantonen gleichzeitig, strenger zu sein. Die Forellen-Schonzeit zeigt das Prinzip: Der Bund nennt eine Mindestdauer, die konkreten Daten legt der Kanton fest. Deshalb sieht die Rechtslage von aussen chaotisch aus, folgt aber einer klaren Logik.
Die bundesrechtlichen Mindest-Schonzeiten in Wochen
Der Bund gibt die Schonzeiten nicht als Datum vor, sondern als Dauer in Wochen. Forellen der Gattung Salmo trutta sind in fliessenden Gewässern und Stauhaltungen mindestens 16 Wochen geschont, in stehenden Gewässern mindestens 12 Wochen. Für den Seesaibling sind es 8 Wochen, für Felchen 6 Wochen, für die Äsche 10 Wochen und für einheimische Krebse 40 Wochen (Fedlex, VBGF Art. 1).
16 Wochen sind der höchste Wert in dieser Liste. Die Bachforelle im Fliessgewässer geniesst also den längsten bundesrechtlich garantierten Schutz aller regulär befischbaren Arten. Die Kantone müssen Beginn und Ende so festlegen, dass die Fortpflanzungsperiode tatsächlich abgedeckt ist. Ein Kanton kann die Schonzeit auf den 15. September legen oder auf den 16. Oktober, solange das Laichgeschäft dazwischen liegt und die Mindestdauer eingehalten wird.
Warum jeder Kanton trotzdem andere Zahlen hat
Artikel 4 VBGF ist der Grund für die kantonale Vielfalt. Er erlaubt den Kantonen, Schonzeiten oder Fangmindestmasse für eine bestimmte Zeit und ein bestimmtes Gewässer herabzusetzen oder aufzuheben, wenn das fischereibiologisch oder für eine nachhaltige Nutzung nötig ist (Fedlex, VBGF Art. 4). Ein Bergbach mit gesundem Bestand und ein überfischter Flussabschnitt brauchen unterschiedliche Regeln, und genau diese Feinsteuerung liegt beim Kanton.
Das Bundesrecht regelt noch zwei Punkte, die jeden Angler direkt betreffen. Artikel 5a verlangt, dass wer eine Fangberechtigung erwerben will, ausreichende Kenntnisse über Fische und über die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei nachweist. Das ist die Rechtsgrundlage für den Sachkundenachweis. Nur wer über das Freiangelrecht Schweiz fischt oder unter eine kantonale Ausnahme fällt, kommt ohne aus. Artikel 5b hält fest, dass Fische, die den Schonbestimmungen nicht entsprechen und als lebensfähig beurteilt werden, nicht getötet werden dürfen.
Herbstlaicher oder Frühjahrslaicher: Was steckt biologisch hinter der Schonzeit?
Forelle, Felchen und Seesaibling laichen im Herbst und Winter, deshalb schützt sie das Gesetz genau jetzt. Hecht, Zander und Egli laichen erst im Frühling und werden entsprechend später geschont, typischerweise zwischen Februar und Mai. Dieses Muster zieht sich konsistent durch alle recherchierten Kantonsverordnungen.
Herbst- und Winterlaicher: Forelle, Felchen, Seesaibling
Die Laichzeit der Forelle fällt in die kalte Jahreszeit. Bach-, See- und Regenbogenforelle ziehen zum Ablaichen in Zuflüsse oder auf Kiesbänke, Felchen und Seesaibling laichen im See. Weil die Tiere in dieser Phase konzentriert, ortstreu und leicht zu fangen sind, wäre eine offene Saison im Oktober und November eine Einladung zur Bestandsvernichtung. Deshalb liegt die Forellen-Schonzeit wie jene von Felchen und Seesaibling praktisch überall zwischen Oktober und Dezember, Januar oder Februar.
Ein Blick auf Zürich zeigt das Prinzip in Reinform: Im Zürichsee, Greifensee und Pfäffikersee sind Forellen vom 1. Oktober bis 25. Dezember geschont, der Seesaibling im Zürichsee im exakt gleichen Zeitfenster, die Felchenartigen vom 20. November bis 31. Dezember (Kanton Zürich, Merkblatt Fanglimiten und Schonzeiten, 2026). Drei Arten, drei leicht verschobene Laichfenster, drei unterschiedliche Daten.
Die Ausnahme Äsche: Frühjahrslaicherin mit Herbstschutz
Die Äsche passt nicht ins Schema. Sie laicht im Frühling, ihre Schonzeiten liegen deshalb meist zwischen Januar oder Februar und April: in den Zürcher Pachtgewässern vom 1. Februar bis 30. April, am Bodensee-Obersee ebenfalls vom 1. Februar bis 30. April. In vielen Gewässern geht der Schutz aber deutlich weiter. Im Kanton Zürich ist die Äsche ganzjährig geschützt (Kanton Zürich, Fischereivorschriften für die Angelfischerei, 2026), im Aargau ebenfalls im ganzen Kanton (Aargauische Fischereiverordnung AFV, SAR 935.211, 2026). Im Kanton Bern ist sie in allen Patentgewässern ausserhalb von Aare, Alter Aare und Saane ganzjährig geschont (Kanton Bern, Reglement Fischerei, 2026).
Was heisst das für Dich am Wasser? Das konkrete Gewässer entscheidet darüber, ob überhaupt eine Entnahme möglich ist.
Ganzjährig geschützt: Nase, Strömer und Bitterling
Manche Arten sind unabhängig von jeder Laichzeit geschützt. Der Anhang 1 der VBGF ordnet jeder Art einen Gefährdungsstatus zu: 0 steht für ausgestorben, 1 für vom Aussterben bedroht, 2 für stark gefährdet, 3 für gefährdet, 4 für potenziell gefährdet und NG für nicht gefährdet. Die Nase trägt Status 1, der Bitterling Status 2, der Strömer Status 3 (Fedlex, VBGF Anhang 1). Nach Artikel 2a VBGF dürfen Arten mit Status 0 bis 2, für die keine Schonzeit und kein Mindestmass festgelegt ist, gar nicht gefangen werden.
Schonzeit Forelle Schweiz: Die Kantone im Vergleich
Die Forellen-Schonzeit beginnt in den meisten Deutschschweizer Kantonen zwischen Mitte September und Anfang Oktober. Sie endet je nach Kanton bereits am 25. Dezember oder erst Mitte März. Die folgende Tabelle stellt sieben Kantone nebeneinander, jeweils mit dem für Angler relevantesten Gewässertyp.
Bevor Du losfischst: Schonzeiten ändern jährlich. Diese Tabelle bildet den Stand ab, der bei Redaktionsschluss recherchiert werden konnte. Verbindlich ist immer die Website Deines Kantons, die Links dazu stehen in der letzten Spalte und weiter unten im Abschnitt zur offiziellen Nachprüfung. Bei vier Kantonen war zum aktuellen Zeitpunkt keine bestätigte 2026er-Fassung auffindbar, diese Zeilen sind mit «Stand» und Jahreszahl gekennzeichnet.
Kanton | Schonzeit Forelle | Mindestmass | Stand / Quelle
Zürich | Pachtgewässer 16. Oktober bis 15. März; Zürichsee, Greifensee und Pfäffikersee 1. Oktober bis 25. Dezember | 25 bis 35 cm je nach Revierkategorie, 40 cm in den drei Seen | Stand 2026, zh.ch
Bern | Meiste Gewässer 1. Oktober bis 15. März; Brienzer-, Thuner- und Bielersee 1. September bis 31. Januar | 22 bis 38 cm je nach Gewässer, 45 cm in den drei Seen | Stand 2026, weu.be.ch
Aargau | 1. Oktober bis Ende Februar | 22 cm in Bach und Weiher, 28 cm in Rhein, Aare, Reuss und Limmat | Stand 2026, ag.ch
Luzern | Fliessgewässer 1. Oktober bis 31. Januar; stehende Gewässer 1. Oktober bis 25. Dezember | 22 cm bzw. 35 cm in stehenden Gewässern | Stand 2021, aktuelle Werte bei srl.lu.ch prüfen
Schwyz | Fliessgewässer: Bachforelle 16. September bis 31. März, Seeforelle 16. August bis 31. März | Bachforelle 28 cm, Seeforelle 35 cm | Stand 2025, aktuelle Werte im Kantons-PDF prüfen
St. Gallen | Bodensee-Obersee: Seeforelle 1. November bis 10. Januar, Bachforelle 1. Oktober bis 29. Februar (Steinach mit Jugendpatent) | Seeforelle 60 cm, Bachforelle 25 cm | Stand 2026, sg.ch
Thurgau | Gewässer ausserhalb Bodensee: 1. Oktober bis Ende Februar | 25 cm | Stand 2022, aktuelle Werte bei jfv.tg.ch prüfen
Die grösste Differenz in dieser Tabelle beträgt rund sechseinhalb Wochen am Anfang und gut drei Monate am Ende. Wer im Kanton Schwyz auf Seeforelle fischt, muss ab dem 16. August aufhören, im Aargau darf er bis zum 30. September weitermachen. Und während die Zürcher Seeforelle am 26. Dezember wieder frei ist, bleibt sie in Bern bis Ende Januar und in Schwyz bis Ende März geschützt. Die Schonzeit für Forellen in der Schweiz ist also keine feste Grösse, sondern eine Frage des Gewässers. Wer über eine Kantonsgrenze hinweg plant, rechnet besser mit dem strengeren der beiden Daten.
So liest Du die Tabelle richtig
Welche Schonzeit für Forellen gilt, entscheidet immer das Gewässer, nie Dein Wohnort und nie der Kanton, in dem Du das Patent gekauft hast. Der Zürichsee samt Obersee liegt fischereirechtlich in drei Kantonen, und das Zürcher Seenpatent berechtigt ausdrücklich auch zur Fischerei im sankt-gallischen und schwyzerischen Teil (Kanton Zürich, Änderungen Fischereireglement, 2026). Für den ganzen See gelten die Zürcher Ausführungsbestimmungen vom 16. Juni 2025, egal von welchem Ufer aus Du wirfst. Wie der Laichaufstieg im Zürcher Herbst praktisch abläuft, zeigt der Artikel zur Seeforelle im Herbst am Zürichsee im Detail.
Zweiter Punkt: Innerhalb eines Kantons kann sich das Mindestmass je nach Gewässerabschnitt ändern. Zürich unterscheidet Revierkategorien, dort gelten für die Forelle 28 cm in F-Revieren, 25 cm in G- und B-Revieren und 35 cm im Rhein. Bern staffelt nach einzelnen Flüssen, von 22 cm in Engstligen, Kiene und Reichenbach bis 38 cm in der Aare zwischen Bielersee und Murgenthal.
Wo Du die aktuellen Werte pro Kanton offiziell nachprüfst
Die verbindlichen Quellen sind die kantonalen Fischereistellen: für Zürich zh.ch, für Bern die Schonmass- und Schonzeitenseite des Kantons, für den Aargau die Gesetzgebungsseite der Abteilung Jagd und Fischerei, für Luzern lawa.lu.ch, für Schwyz die Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in Fliessgewässern, für St. Gallen sg.ch und für den Thurgau die Jagd- und Fischereiverwaltung unter jfv.tg.ch. Die bundesrechtliche Basis findest Du bei Fedlex.
Schonzeit Hecht Schweiz: Warum der Herbst hier keine Rolle spielt
Der Hecht ist im Herbst in fast allen Kantonen uneingeschränkt fischbar, weil er erst im Frühling laicht. Seine Schonzeit liegt je nach Kanton zwischen Anfang Februar und Ende April. Im Zürichsee und am Bodensee-Obersee gibt es für den Hecht überhaupt keine Schonzeit.
Kanton | Schonzeit Hecht | Mindestmass | Stand / Quelle
Zürich | Zürichsee keine Schonzeit; Greifensee, Pfäffikersee und Pachtgewässer 1. März bis 30. April | Zürichsee kein Mindestmass, sonst 45 cm | Stand 2026, zh.ch
Bern | 1. März bis 30. April | 45 cm, in Aare bis Neubrücke sowie Saane, Gürbe und Schüss kein Mindestmass | Stand 2026, weu.be.ch
Aargau | 1. Februar bis 30. April | 50 cm | Stand 2026, ag.ch
Luzern | Stehende Gewässer 15. März bis 30. April | 45 cm in stehenden Gewässern | Stand 2021, aktuelle Werte bei srl.lu.ch prüfen
Schwyz | Lauerzersee und Itlimoosweiher 1. Februar bis 31. März | 50 cm | Stand 2025, aktuelle Werte im Kantons-PDF prüfen
St. Gallen | Bodensee-Obersee: keine Schonzeit | im Merkblatt nicht aufgeführt | Stand 2026, sg.ch
Thurgau | 16. Februar bis 15. April | 50 cm | Stand 2022, aktuelle Werte bei jfv.tg.ch prüfen
Auffällig ist die Spannweite beim Mindestmass: 45 cm in Zürich, Bern und Luzern gegenüber 50 cm im Aargau, in Schwyz und im Thurgau. Fünf Zentimeter Unterschied entscheiden am Wasser über mitnehmen oder zurücksetzen, und die Kantonsgrenze verläuft in der Region Zürich oft mitten durch das Angelrevier.
Hecht im Herbst gezielt befischen
Für Räuberangler ist der Herbst deshalb die offene Saison schlechthin. Welche Köder, Wassertiefen und Tageszeiten in dieser Phase funktionieren, behandelt der Artikel zum Hechtangeln im Herbst ausführlich. Wer nur im Kanton Zürich unterwegs ist und den Unterschied zwischen Zürichsee und Greifensee im Detail braucht, findet die kantonsspezifischen Regeln bei der Hechtschonzeit Zürich 2026.
Mindestmass Fische Schweiz: Was zusätzlich zur Schonzeit gilt
Neben der Schonzeit gilt fast überall ein Fangmindestmass, und in einigen Kantonen sogar ein Fangfenster, das auch die grössten Fische schützt. Das Bundesrecht setzt hier ebenfalls Untergrenzen: 35 cm für Forellen in grösseren stehenden Gewässern unter 800 Metern über Meer, 22 cm in den übrigen Gewässern, 25 cm für Felchen und 28 cm für die Äsche (Fedlex, VBGF Art. 2).
Ein paar Werte zum Einordnen aus den bestätigten Kantonsquellen: Der Zander misst in Zürcher Pachtgewässern mindestens 40 cm, ebenso am Bodensee-Obersee. Felchen liegen bei 25 cm in Zürich und im Aargau, am Bielersee bei 23 cm und im Brienzersee je nach Fanggerät bei 18 oder 24 cm. Egli hat in Zürich weder Mindestmass noch Schonzeit, in Bern und im Aargau dagegen 15 cm. Wer im Herbst gezielt auf Stachelritter geht, findet Taktik und Spots im Artikel zum Zander angeln im Herbst.
Wie ein Fisch korrekt gemessen wird
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen. Bei Krebsen läuft die Messung vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende (Fedlex, VBGF Art. 2 Abs. 2). Diese Definition übernehmen alle sieben recherchierten Kantone wortgleich. «Natürlich ausgebreitet» heisst: Schwanzflosse nicht zusammendrücken und nicht künstlich strecken. Ein Massband am Kescherstiel oder eine Markierung auf der Abhakmatte spart Diskussionen mit dem Aufseher.
Fangfenster: Wenn auch die grössten Fische geschont werden
Ein Fangfenster kehrt die Logik des Mindestmasses um. Statt nur kleine Fische zu schützen, definiert es eine Längenspanne, innerhalb derer entnommen werden darf. Alles darunter und alles darüber muss zurück. In der Aare zwischen Räterichsboden und Brienzersee sowie in Kander und Lütschinen gilt ein Fangfenster von 24 bis 45 Zentimetern für Bach- und Seeforellen, entnehmbar nur vom 1. bis 30. September. In der Aare zwischen Thunersee und Engehaldestauwehr liegt das Fenster bei 34 bis 40 cm sowie ab 50 cm, entnehmbar vom 16. März bis 30. September (Kanton Bern, Reglement Fischerei, 2026).
Stand 2025 galt auch in Sihl, Alp und Muota ein Entnahmefenster für Bachforellen von 28 bis 38 cm sowie ab 48 cm. Die aktuell gültigen Werte findest Du in den Ausführungsbestimmungen des Kantons Schwyz. Hinter dem Konzept steckt eine simple Erkenntnis: Grosse Laichfische produzieren überproportional viele und kräftige Nachkommen. Wer sie entnimmt, schwächt den Bestand stärker als bei zehn kleinen Fischen.
Was tun, wenn ein geschonter oder untermassiger Fisch anbeisst?
Ein geschonter oder untermassiger Fisch muss sofort und schonend zurückgesetzt werden. Wer ihn behält, riskiert bei Vorsatz eine Busse von bis zu CHF 20'000 nach Artikel 17 des Bundesgesetzes über die Fischerei (Kanton Bern, Reglement Fischerei, 2026). Auch Fahrlässigkeit, Versuch und Gehilfenschaft sind strafbar.
Richtig zurücksetzen in drei Schritten
Alle recherchierten Kantone formulieren dieselbe Grundregel, teils fast wortgleich. Zürich hält in § 11 des Fischereireglements fest, dass untermassige oder in der Schonzeit gefangene Fische sofort, sorgfältig und mit nassen Händen zurückzusetzen sind. Der Aargau verlangt in seiner Fischereiverordnung, dass Fische und Krebse sofort und mit aller Sorgfalt ins Gewässer zurückversetzt werden und dass die Angel von der Schnur abzuschneiden ist, wenn sie sich nicht ohne Verletzung entfernen lässt (Aargauische Fischereiverordnung AFV, 2026).
Praktisch heisst das: Erstens Hände nässen, bevor Du den Fisch berührst, oder ihn gleich im Wasser lassen und im Kescher abhaken. Zweitens den Haken lösen, ohne den Fisch auf trockenen Steinen abzulegen. Drittens bei tief sitzendem Haken das Vorfach direkt am Maul kappen statt zu operieren. Neu seit dem 1. Januar 2026 ist im Kanton Zürich ausserdem die Hälterung lebender Fische generell verboten. Was mit einem regulär entnommenen Fang passiert, zeigt Schritt für Schritt der Artikel zum Herbstfang richtig verwerten.
Was eine Busse in der Praxis tatsächlich kostet
Die CHF 20'000 sind eine Obergrenze für schwere und vorsätzliche Fälle, nicht die Regelstrafe. In einem 2023 dokumentierten Fall in Bern fing ein 30-jähriger Fischer in der Aare bei Mühleberg einen Hecht mit 41 statt der vorgeschriebenen 45 cm. Die Staatsanwaltschaft verhängte eine Busse von CHF 50 plus CHF 100 Gebühren (20 Minuten, 2024). Der Fall stammt aus dem Jahr 2023 und ist ein Einzelbeispiel, keine Aussage über die aktuelle Bussenpraxis. Er zeigt aber, dass auch vier Zentimeter zu wenig eine Strafanzeige nach sich ziehen können.
Ganzjährig geschützte Arten und besondere Schongebiete
Manche Fischarten dürfen das ganze Jahr über nicht gefangen werden, nicht wegen der Laichzeit, sondern weil ihr Bestand als gefährdet gilt. In allen Zürcher Gewässern sind Aal, Nase, Bitterling, Bachneunauge sowie Stein- und Dohlenkrebs ganzjährig geschont. Der Kanton Bern untersagt das Fangen von Dohlenkrebsen, Steinkrebsen, Bachneunaugen, Strömern, Bitterlingen, Nasen, Moorgrundeln und Aalen ebenfalls ganzjährig.
Am Bodensee-Obersee stehen Schneider, Strömer, Nase, Bitterling und Moderlieschen unter ganzjährigem Schutz. Diese Arten dürfen auch nicht als Köderfisch verwendet werden (Kanton St. Gallen, Fischereivorschriften Bodensee, 2026). Für den St. Galler Alpenrhein galten ab 2024 dieselben ganzjährigen Verbote, ergänzt um Bachneunaugen. Aktuelle Angaben dazu bitte auf sg.ch prüfen.
Bachmündungen und Laichgebiete: Wenn schon das Betreten verboten ist
In einem Radius von 100 Metern um die Mündungsbereiche von 13 Zuflüssen des Zürichsees, darunter Hornbach, Dorfbach Küsnacht, Aabach Horgen, Linthkanal und Jona, ist vom 16. November bis 31. Januar jegliche Angel- und Berufsfischerei verboten. Das Verbot schützt aufsteigende Seeforellen während ihrer Laichwanderung und gilt see- wie uferseitig (Kanton Zürich, Fischereivorschriften für die Angelfischerei, 2026). Am Bodensee gilt ein vergleichbarer Schutz vom 1. November bis 31. Januar an vier Gebieten: Goldachmündung, Steinachmündung, Luxburger Bucht und Güttingen.
Der Aargau geht noch einen Schritt weiter. Laichgebiete von Äsche und Forelle dürfen dort von Dezember bis April gar nicht erst betreten werden, jene der Nase im April und Mai (Aargauische Fischereiverordnung AFV, 2026). Schonzeiten betreffen hier also nicht nur die Angel, sondern auch den Zutritt zum Ufer. Diese Regel kennen selbst erfahrene Fischer oft nicht.
Catch & Release im Herbst: Erlaubt oder verboten?
Catch & Release ist nicht erlaubt. Am Bodensee-Obersee schreibt der Kanton St. Gallen ausdrücklich vor: «Das Angeln mit der Absicht, die gefangenen Fische wieder frei zu lassen, ist verboten.» Alle massigen und ausserhalb der Schonzeit gefangenen Fische sind dort unverzüglich zu töten (Kanton St. Gallen, Fischereivorschriften Bodensee, 2026).
Wichtig ist die Unterscheidung zweier Dinge, die oft verwechselt werden. Das Zurücksetzen eines geschonten oder untermassigen Fischs ist eine gesetzliche Pflicht und gilt in jedem Kanton. Das gezielte Zurücksetzen eines fangfähigen, massigen Fischs ist etwas anderes und untersagt. Ein drittes Thema ist das Zürcher Hälterungsverbot, das seit dem 1. Januar 2026 das Aufbewahren lebender Fische betrifft, nicht das Zurücksetzen. Wie sich die Rechtslage in den einzelnen Kantonen entwickelt hat, ordnet der Artikel zu Catch & Release Schweiz ein.
Häufig gestellte Fragen
Wann beginnt die Forellen-Schonzeit in der Schweiz?
Die Schonzeit für Forellen in der Schweiz beginnt je nach Kanton und Gewässer zwischen Mitte August und Mitte Oktober. Stand 2025 startete sie in Schwyzer Fliessgewässern für die Seeforelle am 16. August, in Bern beginnt sie in Brienzer-, Thuner- und Bielersee am 1. September, in Aargau am 1. Oktober, in Luzern (Stand 2021, aktuelle Werte bei srl.lu.ch prüfen) ebenfalls am 1. Oktober und in Zürcher Pachtgewässern am 16. Oktober.
Ist Hechtfischen im Herbst erlaubt?
Ja, in allen sieben hier verglichenen Kantonen. Der Hecht laicht im Frühling, seine Schonzeit liegt je nach Kanton zwischen Anfang Februar und Ende April. Im Zürichsee und am Bodensee-Obersee gilt für den Hecht überhaupt keine Schonzeit. Das Mindestmass bleibt aber ganzjährig zu beachten, im Aargau etwa 50 cm.
Was passiert, wenn ich eine Forelle während der Schonzeit fange?
Setze sie sofort, sorgfältig und mit nassen Händen zurück. Diese Pflicht gilt während der ganzen Forellen-Schonzeit und in allen recherchierten Kantonen. Sitzt der Haken zu tief, schneidest Du das Vorfach ab, statt den Fisch zu verletzen. Wer einen geschonten Fisch vorsätzlich behält, riskiert nach Artikel 17 BGF eine Busse bis CHF 20'000.
Gilt die Schonzeit auch mit einem Patent aus einem anderen Kanton?
Ja. Massgeblich ist immer das Gewässer, nicht Dein Wohnkanton und nicht der Ausstellungsort des Patents. Am Zürichsee gelten die Zürcher Ausführungsbestimmungen für den gesamten See, also auch für den sankt-gallischen und den schwyzerischen Teil, in dem das Zürcher Seenpatent ausdrücklich gilt.
Wo finde ich die aktuell gültigen Schonzeiten verbindlich?
Auf der Website der zuständigen kantonalen Fischereiverwaltung, die Links dazu stehen in den Tabellen oben. Die Angaben in diesem Artikel sind sorgfältig aus amtlichen Quellen recherchiert, aber nicht rechtsverbindlich. Bei Luzern, Schwyz, Thurgau sowie beim St. Galler Alpenrhein-Teil war zum Redaktionszeitpunkt keine bestätigte 2026er-Fassung auffindbar.
Fazit
Der Bund gibt den Rahmen vor, die Kantone füllen ihn aus, und genau deshalb gibt es keine einheitlichen Schonzeiten in der Schweiz. Die Faustregel für den Herbst ist trotzdem einfach: Salmoniden und Felchen sind ab Oktober tabu, Hecht, Zander und Egli bleiben offen. Alles Übrige entscheidet das konkrete Gewässer, und die kantonale Website ist vor jedem Ansitz die einzige verbindliche Quelle. Wer die Schonzeit der Forelle für sein Gewässer einmal sauber nachgeschlagen hat, kennt danach auch das Muster für alle anderen Herbstlaicher. Wer diese Zusammenhänge einmal von Grund auf versteht, muss sie sich nicht jedes Jahr neu zusammensuchen. Genau darum geht es im SaNa-Kurs in Uster, Gossau ZH oder Bülach: Schonzeiten, Mindestmasse, Tierschutz und Gewässerkunde an einem Tag, mit Erfolgsgarantie und Ausweis am Schluss.





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