Catch & Release Schweiz – was ist damit gemeint und ist es in der Schweiz erlaubt?
- Christoph Bachmann

- vor 1 Tag
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Catch & Release – also das Fangen und wieder freilassen von Fischen – ist in der Anglerszene seit Jahren ein heiss diskutiertes Thema. Während viele Angler darin eine wichtige Massnahme zum Schutz der Fischbestände sehen, kritisieren andere die Methode als unnötige Belastung für Tiere. Doch was steckt wirklich dahinter?
Was bedeutet «Catch & Release»?
In der Schweiz versteht man unter Catch & Release das gezielte Fangen von Fischen ohne Entnahmeabsicht, also das Angeln aus sportlichen oder emotionalen Gründen: wegen des Drills, des Kampfes, des Nervenkitzels oder für ein hübsches Foto. Für das Gesetz steht hierbei im Vordergrund, dass der Fisch unnötigem Stress ausgesetzt wird, ohne dass der Fang einem vernünftigen Grund dient.
«Die Würde des Tieres wird missachtet, wenn eine Belastung des Tieres nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. (…)»
TSchG Art. 3
Nach der Schweizer Tierschutzgesetzgebung kann daher nur der Nahrungserwerb als «überwiegendes Interesse» gerechtfertigt werden. Es ist also nicht erlaubt, ans Wasser zu gehen mit dem Ziel, sämtliche Fische wieder freizulassen.
Zurücksetzen ist nicht gleich Catch & Release
Hier liegt der wichtigste Punkt, den viele Angler falsch einschätzen: Das Zurücksetzen von Fischen ist nicht generell verboten — aber die Motivation einen Fisch wieder zurückzusetzen ist völlig eine andere, als beim Catch & Release.
Wer in der Schweiz gesetzeskonform fischt, tut dies grundsätzlich mit Entnahmeabsicht. Das bedeutet, dass ein legal fangbarer Fisch (korrektes Mindestmass, keine Schonzeit, keine geschützte Art) entnommen werden soll. Gleichzeitig wird ausdrücklich in der Vollzugshilfe Angelfischerei des Bundes festgehalten, dass unter bestimmten Umständen Fische wieder freigelassen werden dürfen:
«Jeder überlebensfähige, fangfähige Fisch kann jedoch wieder freigelassen werden, sofern dies auf einer individuellen Entscheidung des Anglers für den einzelnen Fisch beruht und der Fisch einer Art gemäss Anhang 1 und 2 der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei angehört.»
Daraus entsteht Raum für Situationen, in denen ein Fisch trotz Grundintention zur Entnahme wieder freigelassen werden kann. Entscheidend ist, warum ein Fisch freigelassen wird.
Erlaubte Gründe, einen gefangenen Fisch wieder freizulassen
1. Gesetzliche Gründe
Ein Fisch muss zurückgesetzt werden, wenn er geschont ist, unter dem Mindestmass liegt oder einer geschützten Art angehört. In diesen Fällen ist die Freilassung gesetzlich zwingend.
2. Ökologische Gründe – Schutz wertvoller Laichtiere
Manchmal wird ein aussergewöhnlich grosser, älterer oder besonders vitaler Fisch gefangen, der als wichtiges Laichtier eine zentrale Rolle für die Gesundheit des Bestands spielt. Auch wenn der Angler grundsätzlich mit Entnahmeabsicht fischt, ist es erlaubt und aus Sicht der Hege sehr sinnvoll, diesen Fisch wieder freizusetzen.Hier handelt es sich also nicht um Catch & Release, sondern um verantwortungsbewusste Hege.
3. Hege- und Pflegegründe
Im Rahmen der Fischereiaufsicht, der Gewässerbewirtschaftung oder bei Projekten zur Bestandserhaltung kommt es vor, dass Fische zwar gefangen, gemessen oder kontrolliert, anschliessend aber wieder freigelassen werden. Dies ist Teil der aktiven Bewirtschaftung eines Gewässerökosystems.
4. Forschungs- und Monitoringprojekte
Wissenschaftliche Programme, markierte Fische, Bestandsanalysen oder Telemetrieprojekte erfordern, dass Fische gefangen, untersucht und zurückgesetzt werden. Solche Vorgehen sind offiziell bewilligt und erfüllen klar einen vernünftigen Grund. Diese Gründe stellen kein Catch & Release dar, sondern entsprechen gesetzlichen Vorgaben und ökologischer Verantwortung.
Warum Catch & Release Schweiz verboten bleibt
Trotz diesen erlaubten Szenarien bleibt das klassische C&R verboten. Der Grund dafür liegt im Tierschutzgedanken: Ein Fisch soll nicht gefangen werden, wenn von vornherein klar ist, dass er nicht entnommen wird. Das Schweizer Recht verlangt, dass ein Fang einen Zweck hat — und dieser Zweck darf nicht „Spass am Drill“ oder „sportliche Herausforderung“ sein.
Damit hat die Schweiz eine im internationalen Vergleich restriktive, aber konsequente Linie: Das Wohl des Fisches steht über sportlichem Anreiz.
Fazit: Absicht und Motivation sind entscheidend
In der Schweiz kommt es beim Zurücksetzen weniger auf die Handlung selbst an als auf die Absicht des Anglers.
Das zeigt, dass das Zurücksetzen von Fischen nicht grundsätzlich schlecht oder unerwünscht ist. Im Gegenteil: In vielen Situationen ist es ein zentraler Bestandteil eines nachhaltigen Fischereimanagements. Entscheidend ist jedoch immer, dass ein vernünftiger Grund vorliegt.






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