Mit Widerhaken fischen verboten?
- Christoph Bachmann
- 27. März
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 13. Apr.
Immer wieder wird die Frage zum Thema, welche Regelung in der Schweiz bezüglich dem Fischen mit Widerhaken gilt. Vorab: Es gibt keine einheitliche Regelung, da die Schweiz bekanntlich ein föderalistischer Staat ist. Bund und Parlament legen in den Gesetzen den Grundstein, an die sich die Kantone und Gemeinden zu halten haben. Die Kantone können allerdings die Gesetze verschärfen, wovon sie auch gebrauch machen.
Im Tierschutzgesetz (TSchG) steht: «Bei Fischen und Panzerkrebsen sind zudem verboten: (...) die Verwendung von Angeln mit Widerhaken.» Art. 23 Absch.1c. Im Abschnitt 2 wird jedoch sogleich nachgesetzt: «Die Ausnahmen vom Verbot der Verwendung lebender Köderfische, der Verwendung von Angeln mit Widerhaken und des Lebendtransports von Fischen auf Eis oder in Eiswasser sind in den Artikeln 3 und 5b der Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei geregelt.»
Im VBGF finden wir folgende Regelung: «Abweichend von Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe c TSchV können die Kantone für Seen und Stauhaltungen zulassen, dass Berufsfischerinnen und Berufsfischer sowie Anglerinnen und Angler, die über einen Sachkundenachweis nach Artikel 5a verfügen, Angeln mit Widerhaken verwenden. Bei interkantonalen Seen und Stauhaltungen streben die betroffenen Kantone eine übereinstimmende Regelung an.»
Daraus können folgende Schlüsse abgeleitet werden:
Die Kantone können das Angeln mit Widerhaken erlauben. Gleichzeitig heisst das auch, dass in jedem Kanton die Widerhaken-Regelung anders festgelegt wird.
Die Ausnahme gilt nur für diejenigen Angler, die auch über einen SaNa-Ausweis verfügen.
Ohne SaNa-Ausweis darf ich weder unter dem Freiangelrecht, noch mit einem Tages-, Wochen- oder Monatspatent mit dem Widerhaken fischen.
Die Option des Widerhakens gilt nur für Seen und Stauhaltungen - nicht für Fliessgewässer. Da gilt ein generelles Widerhaken Verbot.
Es kann also nicht von einem generellen Widerhaken Verbot in der Schweiz gesprochen werden. Im Kanton Zürich gibt weiter ein paar Regelungen, die es zu beachten gibt:
Widerhaken sind nur am Einzelhaken erlaubt, nicht aber an Zwillingen oder Drillingen.
Wer mit der Hegene fischt, darf mit Wiederhaken fischen.
Wer von der Option eines Gastpatents gebrauch macht, der darf seinen Gast ebenfalls mit Widerhaken mitfischen lassen. Der Grund: Sein Gast fischt unter der Aufsicht eines SaNa-Ausweis Besitzers und dieser trägt damit auch die Verantwortung.
Obwohl es in manchen Kantonen erlaubt ist mit Widerhaken zu fischen, zeigen Studien klar, dass die Verwendung von Widerhaken die Sterblichkeit der Fische stark erhöht. Daher sollte nach Möglichkeit ohne Widerhaken gefischt werden. Sinnvoll erscheint es mir allerdings da, wo beispielsweise Fische aus grosser Tiefe gefangen werden (Felche) oder bei einer Entnahmepflicht in Stauseen (Besatz).

Comentarios