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Fischen im Kanton Zürich - das Wichtigste in Kürze

Autorenbild: Christoph BachmannChristoph Bachmann

Im Kanton Zürich kann sehr vielseitig gefischt werden. Insbesondere die drei Seen, der Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee bieten eine vielfältige Fischerei. Allerdings ist es nicht immer einfach, herauszufinden, wie ich zum gewünschten Patent komme. Der Grund liegt darin, dass wir Pacht- sowie Patentsysteme, das Freiangelrecht und auch Privatgewässer im Kanton Zürich kennen. Die wichtigsten Punkte, hin zu deinem erfolgreichen Angeltag, findest du im nachfolgenden Abschnitt. Wie in der ganzen Schweiz gilt - wer mehr als ein Monatspatent beziehen möchte, braucht dazu einen SaNa-Ausweis.


Patentgewässer im Kanton Zürich

Patentgewässer werden vom Kanton bewirtschaftet und können von allen befischt werden, die ein passenden Patent besitzen. Im Kanton Zürich können an verschiedenen Ausgabestellen Tages-, Wochen- und Jahrespatente bezogen werden. Weiter gibt es auch ein Dreiseenpatent für die Feischerei auf den drei grossen Seen, dem Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee. Jugendliche zahlen dabei weniger als Erwachsene. Weiter wird unterschieden zwischen der Ufer- und der Bootsfischerei. Die wichtigsten Ausgabestellen sind die verschiedenen Angelgeschäfte im Kanton. Die Patente können auch online über den Webshop erworben werden. Hier geht's zum Webshop.


Pachtgewässer im Kanton Zürich

Pachtgewässer, Fliessgewässer und kleinere Seen, werden an Vereine oder Private für eine Periode von 8 Jahren verpachtet. Die Pächter sind verantwortlich für die Bewirtschaftung und auch die Ausgabe der Patente. Daher braucht es viel Eigeninitiative und Recherche, wie du am gewünschten Abschnitt zu deinem Patent kommst. Meistens werden Tages- oder Jahrespatente ausgegeben. Dabei sind nicht alle Pachtgewässer dazu verpflichtet, Patente auszugeben. Je nach Organisation ist der Beitritt in einen Verein notwendig.


Freiangelrecht im Kanton Zürich

Das Freiangelrecht ist eine alte und bewährte eidgenössische Tradition. Darunter versteht man bis heute die Möglichkeit, ohne Patent und kostenlos zu fischen. Das bedeutet natürlich nicht, dass man tun und lassen darf, was einem gerade gefällt. Es gelten für alle Freiangler die bestehenden Gesetze und je nach Gewässer spezielle Bestimmungen, die man kennen muss.


Das Freiangelrecht im Zürich-, Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee berechtigt alle Personen, vom Ufer aus mit stark eingeschränkten Gerätschaften zu fischen. Hier findest du das Merkblatt des Kantons Zürich.


Besonderheiten im Kanton Zürich

Oft wird die Frage gestellt, ob im Kanton Zürich mit dem Kajak oder Bellyboot gefischt werden darf. Die Antwort lautet Nein. Es dürfen nur immatrikulierte Boote zur Fischerei verwendet werden. Im Gegensatz zum Zürichsee, darf im Greifen- und Pfäffikersee auch in der Nacht gefischt werden. Insbesondere für Wels- und Karpfenangler ist dies eine spannende Option.


Zum Schluss: Alle Informationen und Merkblätter findest du auf der offiziellen Website der Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Zürich. Hier geht's zur Website.

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