Viele Kinder machen ihre ersten Erfahrungen mit dem Fischen in den Ferien. Bewaffnet mit einem kleinen Spielzeug Kescher, mit viel Euphorie und Begeisterung waten sie durchs Wasser und fangen ihre ersten Fische. Im mitgebrachten Eimer werden sie dann beobachtet. Wieder zu Hause angekommen, wollen sie ihre neu gewonnene Begeisterung fürs Fischen weiter nachgehen. Mit der verstaubten Angel vom Grossvater soll es auf Pirsch gehen. Doch: Dürfen meine Kinder in der Schweiz überhaupt fischen? Brauchen sie auch ein Patent? Und wie sieht das mit dem Greifensee aus?
Die gute Nachricht lautet: Ja, auch in der Schweiz haben Kinder die Möglichkeit zu fischen - und das kostenlos. Es gibt dazu aber einiges zu beachten. Überall dort, wo das sogenannte Freiangelrecht besteht, dürfen auch Kinder fischen. Deshalb darf in vielen Seen des Mittellandes unter dem Freiangelrecht gefischt werden. Also auch am Greifensee.
Was versteht man unter dem Freiangelrecht? Das Freiangelrecht ist eine alte und bewährte eidgenössische Tradition. Darunter versteht man bis heute die Möglichkeit ohne Patent und kostenlos zu fischen. Das bedeutet natürlich nicht, dass man tun und lassen darf, was einem gerade gefällt. Es gelten für alle Freiangler, also auch für Kinder, die bestehenden Gesetze und nach Gewässer spezielle Bestimmungen, die man kennen muss. Folglich ist auch immer das passende Equipment wie Kescher, Fischtöter und Messer mitzuführen.
Im Merkblatt zum Freiangelrecht im Kanton Zürich steht:
«Das Freiangelrecht im Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee berechtigt zur Ausübung der Angelfischerei vom trockenen Ufer aus mit einer Angelrute oder Schnur mit einem einzigen Köder mit einem Einfachhaken ohne Widerhaken. Erlaubt sind natürliche Köder (z.B. Würmer), Lebensmittel (z.B. Mais) und künstliche Fliegen. Ausgenommen sind Köderfische. Fliegen dürfen maximal Hakengrösse 8 aufweisen» (Merkblatt Freiangelfischerei im Kanton Zürich).
Zum Schluss: Das Freiangelrecht kann nicht an Fliessgewässern geltend gemacht werden. Meistens ist es so geregelt, dass Kinder bis 14 Jahren mit einem Patentinhaber zusammen fischen dürfen. Wie dies allerdings am gewünschten Gewässer geregelt ist, muss im Voraus geklärt werden. Daher macht es Sinn, dass Dein Kind mit dem erreichen des 10. Lebensjahres einen SaNa-Kurs besucht und den SaNa-Ausweis macht. Damit ist es in der Lage, selber ein Patent zu beziehen.

Kommentare