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Darf mein Kind im Greifensee fischen?

  • Autorenbild: Christoph Bachmann
    Christoph Bachmann
  • 4. Okt. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 11. Mai

Viele Kinder machen ihre ersten Erfahrungen mit dem Fischen in den Ferien. Bewaffnet mit einem kleinen Spielzeug Kescher, mit viel Euphorie und Begeisterung waten sie durchs Wasser und fangen ihre ersten Fische. Im mitgebrachten Eimer werden sie dann beobachtet. Wieder zu Hause angekommen, wollen sie ihre neu gewonnene Begeisterung fürs Fischen weiter nachgehen. Mit der verstaubten Angel vom Grossvater soll es auf Pirsch gehen. Doch: Darf mein Kind im Greifensee fischen? Darf es überhaupt in der Schweiz fischen? Brauchen sie auch ein Patent?


Die gute Nachricht lautet: Ja, auch in der Schweiz haben Kinder die Möglichkeit zu fischen - und das kostenlos. Es gibt dazu aber einiges zu beachten.


Option 1: Fischen unter dem Freiangelrecht

Überall dort, wo das sogenannte Freiangelrecht besteht, dürfen auch Kinder fischen. Deshalb darf in vielen Seen des Mittellandes unter dem Freiangelrecht gefischt werden. Also auch am Greifensee.


Was versteht man unter dem Freiangelrecht? Das Freiangelrecht ist eine alte und bewährte eidgenössische Tradition. Darunter versteht man bis heute die Möglichkeit ohne Patent und kostenlos zu fischen. Das bedeutet natürlich nicht, dass man tun und lassen darf, was einem gerade gefällt. Es gelten für alle Freiangler, also auch für Kinder, die bestehenden Gesetze und nach Gewässer spezielle Bestimmungen, die man kennen muss. Folglich ist auch immer das passende Equipment wie Kescher, Fischtöter und Messer mitzuführen.


Im Merkblatt zum Freiangelrecht im Kanton Zürich steht:

«Das Freiangelrecht im Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee berechtigt zur Ausübung der Angelfischerei vom trockenen Ufer aus mit einer Angelrute oder Schnur mit einem einzigen Köder mit einem Einfachhaken ohne Widerhaken. Erlaubt sind natürliche Köder (z.B. Würmer), Lebensmittel (z.B. Mais) und künstliche Fliegen. Ausgenommen sind Köderfische. Fliegen dürfen maximal Hakengrösse 8 aufweisen» (Merkblatt Freiangelfischerei im Kanton Zürich).


Option 2: Mithilferegelung

Eine weitere Möglichkeit, die viele Anglerinnen und Angler nicht kennen betrifft die Mithilferegelung. Inhaber einer Fischereiberechtigung dürfen Kinder bis 14 Jahre mitfischen lassen. Das heisst: wenn ein Elternteil beispielsweise das Seenpatent besitzt, darf also ein Kind mitfischen. Natürlich immer unter der Aufsicht des Erwachsenen. Gleichzeitig gilt es zu beachten, dass keine zusätzlichen Angelruten verwendet werden dürfen und die Tagesfanglimite des Patentinhabers muss beibehalten werden. Sind vom Ufer aus 2 Angelruten erlaubt, darf ein Kind neben dem Elternteil mitangeln. Beträgt die Tagesfanglimite 5 Hechte, so gilt dies für den Elternteil und Kind zusammen!


In den Fischereivorschriften des Kanton Zürichs steht:

«Inhaberinnen und Inhaber einer Fischereiberechtigung dürfen Personen unter 14 Jahren zur Mithilfe bei der Angelfischerei ohne zusätzliche Geräte und unter Beibehaltung der Tagesfanglimite beiziehen. Diese Mithilferegelung gilt auf dem Hoheitsgebiet der Kantone Schwyz und St. Gallen nur im Rahmen der Bootsfischerei. (...) Von der Hilfsperson gefangene Fische müssen in der Fangstatistik der fischereiberechtigten Person eingetragen werden.»


Zum Schluss: Das Freiangelrecht kann nicht an Fliessgewässern geltend gemacht werden. Meistens kommt daher die Mithilferegelung zum Zug, sodass Kinder bis 14 Jahren mit einem Patentinhaber zusammen fischen dürfen. Wie dies allerdings an Deinem konkreten Gewässer geregelt ist, muss im Voraus geklärt werden. Daher macht es Sinn, dass Dein Kind mit dem erreichen des 10. Lebensjahres einen SaNa-Kurs besucht und den SaNa-Ausweis macht. Damit ist es in der Lage, selber ein Patent zu beziehen.



Fischen Greifensee




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