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Seeforelle im Herbst: Laichaufstieg, Schonzeit und Regeln am Zürichsee

Autorenbild: Christoph Bachmann
Christoph Bachmann
2. Sept.
13 Min. Lesezeit

Im Herbst passiert am Zürichsee etwas, das die wenigsten je bewusst sehen: Seeforellen verlassen den See und ziehen in die Zuflüsse hinauf, um dort zu laichen. Genau deshalb beginnt am 1. Oktober die Schonzeit, und genau deshalb gilt seit dem 1. Januar 2026 zusätzlich eine 100-Meter-Sperrzone rund um 13 bezeichnete Bachmündungen (Fischereivorschriften des Kantons Zürich, 2026). Wer nach Seeforelle Zürichsee sucht, findet online allerdings noch immer Ratgeber ohne diese neue Zone. Der Bestand steht unter Druck. Dieser Artikel erklärt, was biologisch abläuft, welche Regeln in welchem Kantonsteil gelten und wann sowie wo überhaupt noch legal auf Seeforelle gefischt werden darf.


«Die Seeforelle ist im Zürichsee und Obersee vom 1. Oktober bis 25. Dezember geschont, das Mindestmass beträgt 40 cm. Seit 1.1.2026 ist zusätzlich jede Fischerei im Umkreis von 100 Metern um 13 Bachmündungen vom 16. November bis 31. Januar verboten. Der Herbst ist am Zürichsee also Beobachtungszeit, nicht Fangzeit.»


Warum die Seeforelle im Herbst zum Laichfisch wird

Die Seeforelle steigt im Herbst aus dem Zürichsee in ihre Geburtsbäche auf, weil sie sich dort fortpflanzen muss. Biologisch ist sie kein eigener Fisch: Die Seeforelle (Salmo trutta lacustris) ist genetisch dieselbe Art wie Bach- und Meerforelle, nur eine wandernde Standortform (Fischlexikon, o. J.).


Dieser Wandertrieb ist der ganze Unterschied. Eine Bachforelle bleibt ihr Leben lang im Bach. Eine Seeforelle wandert nach den ersten Jugendjahren in den See ab, frisst dort gross und kehrt zum Laichen ins Fliessgewässer zurück. Dasselbe Erbgut, ein völlig anderer Lebenslauf.


Seeforelle, Bachforelle, Meerforelle: eine Art, drei Lebensformen

Wer die drei Namen zum ersten Mal hört, denkt an drei Fische. Es ist einer. Ob aus einem Forellenei später eine Bachforelle oder eine Seeforelle wird, entscheidet zu einem grossen Teil das Gewässer und nicht die Genetik.


Wachstum und Grösse gehen dann rasch auseinander. Seeforellen im Zürichsee erreichen laut dem Seeforellen-Management-Konzept des Kantons Zürich (Stand 2018) schon nach dem ersten See-Sommer Längen von 30 bis 40 cm; die Geschlechtsreife tritt in der Regel nach zwei bis mehreren Sommern im See ein (Kanton Zürich, 2018). Wie gross ein Tier beim ersten Ablaichen tatsächlich ist, hängt laut demselben Fachbericht stark vom jeweiligen Zufluss ab: Manche Seeforellen laichen erstmals erst mit 60, 70 oder 80 cm.


Homing: zurück zum eigenen Geburtsbach

Zur Fortpflanzung sucht die Seeforelle in der Regel ihr eigenes Geburtsgewässer auf. Dieses Homing wurde laut dem Zürcher Fachbericht von 2018 für zürcherische Fliessgewässer nachgewiesen. Ein Teil der Tiere steigt über mehrere aufeinanderfolgende Jahre im selben Bach auf, die grosse Mehrheit laicht aber offenbar nur ein einziges Mal.


Das erklärt, warum jeder einzelne Zufluss zählt. Verschwindet eine Population aus einem Bach, füllt sie sich nicht einfach aus dem Nachbarbach wieder auf. Und es erklärt, warum eine gestörte Laichwanderung mehr Schaden anrichtet als ein zu tiefes Mindestmass. Die Seeforelle wurde 2011 nicht ohne Grund vom Schweizerischen Fischerei-Verband zum Fisch des Jahres gekürt (SFV, 2011).


Wie läuft der Laichaufstieg im Linthkanal und in den Zürichsee-Zuflüssen ab?

Der Laichaufstieg folgt nicht dem Kalender, sondern dem Wasserstand. Der Kanton Zürich hielt 2018 fest, dass der Aufstieg in die kleinen Zürichsee-Zuflüsse nur bei erhöhtem Abfluss nach Niederschlägen oder Schneeschmelze gelingt; bei Niedrigwasser bleibt das Wasser für die grossen Tiere schlicht zu seicht (Kanton Zürich, 2018).


Praktisch heisst das: Ein trockener November kann den Aufstieg deutlich verzögern. Ein kräftiger Regen mit steigendem Pegel kann ihn auslösen.


Der Linthkanal: grösster Zufluss und wichtigstes Laichgewässer

Der Linthkanal ist der grösste Zufluss des Zürichsees und liefert rund zwei Drittel des gesamten Wasserzuflusses (Wikipedia, o. J.). Die 17 Kilometer lange Verbindung zwischen Walensee und Obersee galt über Jahrzehnte als eines der ertragreichsten Salmonidengewässer Europas (Aqua Viva, o. J.). Heute wird davon nur noch erzählt, die Bestände sind so schlecht wie noch nie.


Wie eng Kanal und See zusammenhängen, zeigen Isotopenanalysen: Ein grosser Teil der Linthkanal-Seeforellen hat im Zürichsee gefressen und ist über den Kanal dorthin gewandert; rund die Hälfte der Linth-Laichtiere muss demnach ihre Nahrung im See geholt haben (Aqua Viva, o. J.). Beim Thema Seeforelle Zürichsee führt deshalb kein Weg am Linthkanal vorbei.


Nur ist der Kanal als Kinderstube stark eingeschränkt. Lediglich 2,6 Prozent der Linthkanal-Sohle eignen sich als Laichgebiet für Kieslaicher wie Forellen und Äschen (espazium, 2024). Im Glarnerland behilft man sich deshalb anders: Erwachsene Laichfische werden während des Aufstiegs in der Linth gefangen und in die kantonale Fischzuchtanlage Mettlen in Netstal gebracht, weil der begradigte Lauf kaum geeignete Laichplätze bietet (Naturzentrum Glarnerland, o. J.).


Die kleinen Bäche: Hornbach, Dorfbäche und Co.

Neben dem Linthkanal zählen die Alte Linth, der Linth-Hintergraben, der Goldinger Aabach bei Schmerikon, die Jona bei Rapperswil und die Wägitaler Aa bei Lachen zu den wichtigen Zuflüssen des Zürichsees (Wikipedia, o. J.). Dazu kommen die kleinen Dorfbäche entlang beider Seeufer.


In diesen kleinen Gewässern läuft der Aufstieg deutlich später. Gemäss dem kantonalen Fachbericht von 2018 findet die Laichwanderung in den kleinen Zürichsee-Zuflüssen hauptsächlich in den Monaten November und Dezember statt, teilweise bis in den Januar hinein, also rund einen Monat später als im Linthkanal und in der Glarner Linth. Zum Vergleich: Im Alpenrhein beginnt der Laichaufstieg laut einer im selben Bericht zitierten Studie (Michel 2009) bereits Anfang September.


Auch die Grösse der Fische unterscheidet sich pro Bach. Kleine Gewässer wie der Dorfbach Erlenbach ziehen laut Fachbericht deutlich kleinere Laichtiere an als grössere Zuflüsse.


Was den Aufstieg auslöst, und was nicht belegt ist

Immer wieder kursieren im Netz exakte Wassertemperaturen als Auslöser des Laichaufstiegs. Für die Zürichsee-Zuflüsse ist keine solche Gradzahl belegt. Die verifizierten kantonalen Quellen nennen konsistent den erhöhten Abfluss nach Regen oder Schneeschmelze, nicht eine Temperaturschwelle. Wer eine konkrete Zahl liest, sollte nachfragen, woher sie stammt.


Ebenso wenig bekannt ist vielen, wie kurz der Besuch im Bach ausfallen kann. Der kantonale Fachbericht von 2018 beschreibt, dass Laichtiere nach dem Ablaichen oft innerhalb weniger Stunden wieder in den See zurückkehren; in kleinen Bächen wurden mehrfach nur verwaiste Laichgruben ohne anwesende Elterntiere beobachtet. Der Aufstieg ist ein Zeitfenster von Stunden bis Tagen, kein wochenlanges Schauspiel.


Welche Schonzeit und welches Mindestmass gelten für die Seeforelle am Zürichsee?

Vom 1. Oktober bis 25. Dezember ist die Seeforelle im gesamten Zürichsee und Obersee geschont, und das Fangmindestmass beträgt 40 cm, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse (Kanton Zürich, 2026). Beide Werte gelten unabhängig davon, ob Du im zürcherischen, schwyzerischen oder st. gallischen Seeteil unterwegs bist.


Regel | Zürichsee und Obersee (ZH/SZ/SG)


Schonzeit Seeforelle | 1. Oktober bis 25. Dezember


Fangmindestmass | 40 cm (Kopfspitze bis Schwanzflossenende)


Tageslimite Forellen | 4 Stück (2 im Greifen- und Pfäffikersee-Revier)


Sperrzone Bachmündungen | 100 m Radius, 16. November bis 31. Januar


Rücksetzpflicht | sofort, mit nassen Händen, keine Hälterung


Sperrzone gültig ab | 1. Januar 2026


Neu ist an dieser Tabelle nur die 100-Meter-Sperrzone an den Bachmündungen. Schonzeit und Mindestmass für die Seeforelle Zürichsee gelten unverändert weiter.


Warum ZH, SZ und SG dieselben Regeln anwenden

Die «Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Zürichsee und Obersee» sind ein Konkordatserlass der Kantone Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich, gestützt auf die Übereinkunft vom 10. September 1993. Der Kanton Schwyz führt denselben Wortlaut als Erlass 772.422, inklusive identischer Schonzeit und identischem Mindestmass (Kanton Schwyz, 2025).


Für Dich am Wasser bedeutet das eine seltene Erleichterung: Ein Kantonswechsel mitten auf dem See ändert an Schonzeit und Mindestmass für die Forelle nichts. Bei anderen Arten sieht das anders aus, weshalb sich ein Blick in den Gesamtüberblick zu Schonzeiten im Herbst lohnt, bevor Du im Oktober losziehst. Wie stark sich die Regeln je nach Art unterscheiden, zeigt schon der Vergleich mit der Hechtschonzeit Zürich 2026, die einem völlig anderen Rhythmus folgt.


Kursierende Angaben wie «1. Oktober bis 28. Februar» für die Schweizer Seeforelle stammen nicht aus dieser Verordnung. Massgebend für Zürichsee und Obersee ist der Zeitraum 1. Oktober bis 25. Dezember, nachzulesen in §4 des Konkordatserlasses.


Was gilt, wenn Du in der Schonzeit eine Seeforelle fängst?

Untermassige Fische und Fische, die während der Schonzeit an den Haken gehen, müssen sofort sorgfältig und mit nassen Händen zurückgesetzt werden. Die Hälterung lebender Fische ist nicht gestattet (Kanton Zürich, 2026). Ausserhalb der Schonzeit gilt am Zürichsee und Obersee eine Tagesfanglimite von vier Forellen pro Person, im Greifen- und Pfäffikersee-Revier sind es nur zwei.


Was bedeutet die neue 100-Meter-Sperrzone an den Bachmündungen?

Seit dem 1. Januar 2026 ist im Umkreis von 100 Metern um 13 bezeichnete Bachmündungen am Zürichsee vom 16. November bis 31. Januar jede Ausübung der Angel- und Berufsfischerei verboten, see- und uferseitig, und zwar für jede Fischart und nicht nur für die Seeforelle (Fischereivorschriften des Kantons Zürich, 2026, Anhang V). Diese Regel ist neu, sie steht in keinem älteren Ratgeber, und sie greift genau dann, wenn die Schonzeit am 25. Dezember endet.


Beschlossen hat sie die Fischereikommission für den Zürichsee, Linthkanal und Walensee am 16. Juni 2025, in Kraft getreten ist sie nach der Genehmigung durch das UVEK auf den 1. Januar 2026 (Kanton Zürich, 2025). Sie ist Teil eines grösseren Pakets: Der Kanton Zürich hat sein Fischereireglement per 1. Januar 2026 an elf Punkten verschärft, unter anderem mit einer neuen Zander-Schonzeit vom 1. April bis 31. Mai und einem Verbot von Fyke-Netzen für den Köderfischfang (Fischerverein Meilen, 2025).


Diese 13 Zuflüsse sind betroffen

Die Verordnung nennt die Mündungsbereiche namentlich:


  • Hornbach/Wehrenbach

  • Dorfbach Küsnacht

  • Dorfbach Erlenbach

  • Dorfbach Meilen

  • Aabach Horgen

  • Meilibach Horgen

  • Feldbach Hombrechtikon

  • Linthkanal

  • Jona

  • Wagnerbach

  • Aabach Schmerikon

  • Spreitenbach

  • Sarenbach


Der 100-Meter-Radius gilt see- und uferseitig. Es geht also nicht nur um das Boot vor der Mündung, sondern auch um den Uferstreifen links und rechts davon. Wer im Dezember oder Januar an einem dieser Punkte die Rute auswirft, fischt illegal, unabhängig von der Zielfischart.


Was nicht auf der Liste steht: Sihl und Wägitaler Aa

Die Sihl taucht in Anhang V nicht auf. Der Grund ist geografisch: Sie mündet nicht in den Zürichsee, sondern mitten in der Stadt Zürich in die Limmat (Wikipedia, o. J.). Sie ist deshalb kein Zürichsee-Zufluss im Sinne dieser Regelung.


Auch die Wägitaler Aa bei Lachen SZ steht nicht in der Liste der 13 gesperrten Mündungen, obwohl sie ein wichtiger Zufluss ist. Für beide Gewässer gilt: Kein Eintrag in Anhang V heisst nicht «keine Regeln», sondern nur «keine 100-Meter-Sperrzone aus dieser Bestimmung». Schonzeit, Mindestmass und die jeweils gewässerspezifischen Vorschriften bleiben davon unberührt.


Zusätzliche Schongebiete: Linthkanalmündung und Fischaufstiegshilfen

An der Linthkanalmündung in den Zürichsee besteht über die 100-Meter-Regel hinaus ein eigenes, kartografisch definiertes Netzsperr- und Schongebiet (Anhang II B der Verordnung). Und generell gilt: Künstliche Fischaufstiegshilfen, also Umgehungsgewässer und Fischpässe, sind als Schongebiet ausgewiesen und dürfen nicht befischt werden (Kanton Zürich, 2026, §25).


Wie steht es um den Seeforellen-Bestand im Zürichsee?

Die Zahlen zur Seeforelle Zürichsee sind eindeutig. Die amtliche Fischfangstatistik des Kantons Schwyz zählte für den Zürichsee 2002 noch 99 von Anglern gefangene Seeforellen, 2014 waren es 85, 2025 nur noch 8 Tiere: der tiefste je registrierte Jahreswert (Fangstatistik Zürichsee des Kantons Schwyz, 2025).


Die amtliche Fangstatistik 2002 bis 2025

Jahr | Gefangene Seeforellen (Angelfischerei)


2002 | 99


2005 | 72


2008 | 67


2011 | 34


2014 | 85


2017 | 15


2019 | 43


2020 | 22


2021 | 68


2022 | 15


2023 | 21


2024 | 28


2025 | 8


Quelle: Fischfangstatistik Zürichsee, Kanton Schwyz, nachgeführt bis 2025.


Auffällig sind die Ausschläge nach oben (2014, 2021). Der Bestand schwankt stark, und einzelne gute Jahre bedeuten keine Trendwende. Der langfristige Pfad zeigt nach unten.


Die Kilogramm-Reihe erzählt dieselbe Geschichte. Ein Monitoringbericht des Kantons Zürich von 2016 dokumentiert, dass die jährlichen Seeforellenfänge im zürcherischen Seeteil bis in die 1960er-Jahre bei 1 bis 2 Tonnen lagen, mit der Eutrophierung zeitweise auf 2 bis 5,5 Tonnen stiegen und 2007/2008 einen historischen Tiefstand erreichten (Kanton Zürich, 2016). Ein Presseartikel von 2020 bezifferte den weiteren Rückgang so: 2011 wurden über 4'000 kg Seeforelle gefangen, 2019 nur noch 959 kg, das zweitschlechteste Ergebnis der vorangegangenen 20 Jahre (Limmattaler Zeitung, 2020). Neuere, direkt vergleichbare Kilogramm-Zahlen für den ganzen See liegen nicht vor; die aktuellste amtliche Reihe zählt Stückzahlen statt Kilogramm.


Kein Wunder also, dass die Seeforelle in der Schweiz als stark gefährdet gilt und auf der Roten Liste steht. Rund 75 Prozent der einheimischen Fisch- und Krebsarten der Schweizer Gewässer sind gefährdet oder vom Aussterben bedroht (Eawag, o. J.).


Der Kollaps im Linthkanal

Im wichtigsten Zufluss des Zürichsees ist vom früheren Fischreichtum fast nichts übrig. 2023 wurden im St. Galler Abschnitt noch 7 kg Forellen und 29 kg Äschen gefangen, zusammen 36 Kilogramm, gegenüber über 10 Tonnen Forellen und Äschen jährlich in den 1970er-Jahren, als der Kanal noch als eines der ertragreichsten Salmonidengewässer Europas galt (Petri-Heil, 2024, Interview mit Dominik Thiel, Amt für Natur, Jagd und Fischerei Kanton St. Gallen).


Ein Fangrückgang um mehr als 99 Prozent im wichtigsten Zufluss des Sees ist kein statistisches Detail. Er betrifft direkt die Population, die den Zürichsee mit Seeforellen versorgt.


Was Kanton und Forschung dagegen unternehmen

Besatz gehört seit Jahren dazu. Zwischen 2008 und 2013 wurden laut dem 2016 publizierten Monitoringbericht rund 68'860 markierte Sömmerlinge und 42'100 markierte Jährlinge im Zürichsee ausgesetzt; der durchschnittliche Anteil markierter Besatzfische am Gesamtfang lag bei 13,9 Prozent. Billig ist das nicht: Die Produktion eines Kilogramms rückgefangener Besatz-Seeforelle kostete laut demselben Bericht rund CHF 174, ohne Anrechnung der ehrenamtlichen Vereinsarbeit CHF 118. 2019 wurden laut Presseberichten rund 65'000 gezüchtete Jungfische in die Zürichsee-Zuflüsse eingesetzt.


Parallel läuft Forschung. Das Schweizer Seeforellenprojekt der Eawag erhebt seit 2020 populationsspezifische Daten in 21 Schweizer Seen, in denen wandernde Forellenformen vorkommen. Und beim Lebensraum tut sich etwas: Das Renaturierungsprojekt «Linth2000» wurde zwischen 2008 und 2013 für rund 127 Millionen Franken realisiert und verbindet Hochwasserschutz mit ökologischer Aufwertung (Hochparterre, o. J.). Schweizweit sollen bis 2030 rund 1'000 Wasserkraftanlagen wieder fischgängig sein; über 100'000 künstliche Wanderhindernisse mit mehr als 50 cm Fallhöhe beeinträchtigen heute die freie Fischwanderung, saniert ist erst rund ein Viertel (BAFU, o. J.).


Wann und wo darfst Du am Zürichsee legal auf Seeforelle fischen?

Ausserhalb der Schonzeit, also vom 26. Dezember bis 30. September, und ausserhalb der Sperrzonen darfst Du mit gültigem Patent und SaNa-Ausweis ganz normal auf Seeforelle fischen. Für ein Jahrespatent im Kanton Zürich ist ein gültiger Sachkundenachweis zwingende Voraussetzung (Kanton Zürich, 2026).


Wichtig ist die zeitliche Überlappung im Kopf zu behalten: Zwischen dem 26. Dezember und dem 31. Januar ist die Schonzeit zwar vorbei, die 100-Meter-Sperrzone an den 13 Bachmündungen läuft aber noch. Legal fischen heisst in diesem Fenster: nicht in Mündungsnähe.


Patente und Preise am Zürichsee 2026

Ab dem 1. Januar 2026 kostet das Seenpatent für Zürichsee inklusive Obersee, Greifensee und Pfäffikersee (Uferfischerei) CHF 160.00 für Erwachsene und CHF 60.00 für Jugendliche von 10 bis 18 Jahren (Kanton Zürich, 2025).


Patent | Erwachsene | Jugendliche


Seenpatent (Uferfischerei) | CHF 160.00 | CHF 60.00


Einzelseepatent Zürichsee ZH-Teil, Ufer | CHF 100.00 | CHF 35.00


Tagespatent Zürichsee ZH-Teil (Ufer und Boot) | CHF 30.00 | CHF 12.00


Zusatzpatent Boot | CHF 160.00 | CHF 70.00 (ab 14 Jahren)


Das Zusatzpatent Boot setzt ein gültiges Jahrespatent voraus. Für den Linthkanal gibt es ein eigenes Jahrespatent: CHF 150.00 für Wohnhafte in GL, SZ, SG und ZH, CHF 250.00 für Wohnhafte in anderen Kantonen und CHF 300.00 für Wohnhafte im Ausland; das Linthkanal-Tagespatent kostet CHF 30.00, Papierpatente zzgl. CHF 10 Bearbeitungsgebühr. Wie Du das Ganze konkret löst, steht im Detail im Beitrag zum Fischereipatent Zürich 2026. Für den Kanton Schwyz nennt die kantonale Fischereiseite ein Jahrespatent ab CHF 174.00 und ein Tagespatent für Ausserkantonale ab CHF 16.00; die tagesaktuellen Preise findest Du direkt beim Kanton Schwyz.


Regeln, die auch ausserhalb der Schonzeit gelten

Lebende Köderfische sind verboten. Als Köderfische dürfen nur Arten verwendet werden, die aus dem Zürichsee und Obersee selbst stammen (§8 der Verordnung). Vom Boot aus gilt ausserdem: Zu ausgelegten Netzen der Berufsfischerei hältst du mindestens 50 Meter Abstand, und Berufsfischer haben Platzvorrecht vor Angelfischern (§19).


Und wenn eine massige Forelle ausserhalb der Schonzeit im Kescher liegt, gehört sie sauber verwertet. Wie das vom Filet bis zum Räucherofen abläuft, zeigt die Anleitung zum Thema Herbstfang verwerten.


Wie gehst Du im Herbst respektvoll mit Laichfischen um?

Fängst Du im Herbst versehentlich eine Seeforelle, zählt vor allem eines: schnell und schonend mit nassen Händen zurücksetzen, den Fisch möglichst gar nicht erst aus dem Wasser heben. Genau das schreibt §15 der Verordnung vor, und weil die Art auf der Roten Liste steht, ist es mehr als eine Formalie.


Richtig zurücksetzen: rechtliche und ethische Pflicht

Die Rechtslage ist an dieser Stelle feiner, als viele denken. Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe a der Tierschutzverordnung verbietet grundsätzlich das Angeln mit der Absicht, den Fisch wieder freizulassen. Das gezielte Zurücksetzen eines fangfähigen Laichfisches ist im Einzelfall aber zulässig, wenn ein ökologischer Grund besteht, etwa der Schutz eines Seeforellen-Laichtiers (Kanton Zürich, Vollzugshilfe Angelfischerei). Wo genau die Grenze zwischen erlaubtem Rücksetzen und verbotener Fangabsicht verläuft, ordnet der Beitrag zu Catch & Release Schweiz ein.


Praktisch heisst schonend: Drill kurz halten, Hände nass machen, Fisch im Wasser oder direkt über der Wasseroberfläche im Kescher lassen, Haken lösen, loslassen. Keine Hälterung, kein Trockenfoto, keine Wiege-Session. Wie stark diese Details über Leben und Tod entscheiden, zeigt der Beitrag dazu, wie Du die Sterblichkeit beim Fischen reduzieren kannst.


Warum der ungestörte Zugang wichtiger ist als das Mindestmass

Der Kanton Zürich stufte 2018 das bestehende 40-cm-Mindestmass für den Bestandesschutz als nachrangig ein, weil viele Tiere ohnehin erst deutlich grösser erstmals ablaichen. Wichtiger sei der ungestörte Zugang zu den Laichgewässern. Diese Einschätzung deckt sich exakt mit dem, was 2026 tatsächlich umgesetzt wurde: nicht ein höheres Mindestmass, sondern die neue 100-Meter-Sperrzone an den Bachmündungen.


Wer das verstanden hat, liest die Regel anders. Sie ist keine Schikane gegen Angler, sondern die fachlich naheliegendste Massnahme.


Seeforelle beobachten statt fangen: der Laichaufstieg als Naturschauspiel

Für den Laichaufstieg brauchst Du keine Angel. Von der Uferpromenade oder einer Brücke aus lässt sich mehr sehen als vom Boot aus, und im Sperrzeitraum vom 16. November bis 31. Januar ist Beobachten an den 13 bezeichneten Mündungen ohnehin die einzige zulässige Form, sich mit dem Fisch zu beschäftigen.


Die besten Chancen bestehen nach kräftigem Regen oder einsetzender Schneeschmelze, wenn die Bäche Wasser führen. Kleine Zuflüsse mit klarem Wasser und Kiesgrund sind ergiebiger als der breite Kanal, weil die Tiere dort auf engem Raum sichtbar werden. Fischaufstiegshilfen und Fischpässe sind ebenfalls dankbare Beobachtungspunkte, dort gilt aber ein generelles Fangverbot (§25).


Verhalten am Wasser während Schon- und Sperrzeit

Ein paar einfache Regeln reichen. Abstand halten und vom Ufer aus schauen. Nicht ins Wasser waten, weil Laichgruben im Kies liegen und mit einem Tritt zerstört sind. Keine Hunde ins Bachbett lassen. Kein Licht direkt ins Wasser richten, wenn Du in der Dämmerung unterwegs bist.


Und falls im Herbst die Rute doch juckt: Es gibt legale Alternativen im selben Zeitfenster. Warum Oktober und November für andere Zielfische ausgezeichnet funktionieren, erklärt der Beitrag zum Hechtangeln im Herbst.


Häufig gestellte Fragen

Darf ich im Herbst überhaupt noch auf Seeforelle angeln?

Vom 1. Oktober bis 25. Dezember nicht: Dann gilt im Zürichsee und Obersee die Schonzeit für Bach- und Seeforelle. Ab dem 26. Dezember ist der Fang wieder erlaubt, allerdings bleibt die 100-Meter-Sperrzone an 13 Bachmündungen bis 31. Januar bestehen (Kanton Zürich, 2026).


Was mache ich, wenn ich während der Schonzeit versehentlich eine Seeforelle fange?

Sofort und sorgfältig zurücksetzen, mit nassen Händen, ohne Hälterung. Das schreibt §15 der Ausführungsbestimmungen ausdrücklich vor und gilt genauso für untermassige Fische unter 40 cm. Halte den Drill kurz und löse den Haken möglichst im Wasser, damit der Fisch die Laichwanderung fortsetzen kann.


Gilt die Schonzeit auch am Linthkanal?

Ja, die Schonzeit vom 1. Oktober bis 25. Dezember gilt auch am Linthkanal, der zum Gebiet derselben Fischereikommission für Zürichsee, Linthkanal und Walensee gehört. Der Linthkanal steht ausserdem als eigener Mündungsbereich auf der Sperrzonenliste, dort gilt vom 16. November bis 31. Januar ein Fischereiverbot im 100-Meter-Radius. Zusätzlich besteht an der Linthkanalmündung ein eigenes Netzsperr- und Schongebiet. Für den Kanal selbst brauchst du ein separates Linthkanal-Patent ab CHF 150.00.


Was gilt, wenn ich mich in der 100-Meter-Sperrzone aufhalte?

Verboten ist die Ausübung der Angel- und Berufsfischerei im Radius von 100 Metern, see- und uferseitig, vom 16. November bis 31. Januar. Aufhalten und beobachten bleibt möglich, sofern Du keine Rute einsetzt. Die Zone gilt für alle Fischarten, nicht nur für die Seeforelle.


Wie unterscheide ich eine Seeforelle von einer Bachforelle?

Genetisch sind beide dieselbe Art (Salmo trutta), sie unterscheiden sich nur als Lebensform (Fischlexikon, o. J.). Die Bachforelle hat allerdings die ausgeprägten roten Punkte, während die Seeforelle grau-silbrig gefäbt ist und schwarze, kleine Kreuze als Musterung aufweist. Praktisch hilft weiter der Fangort: Seeforellen leben im See und wandern zum Laichen in die Zuflüsse. Für die Verordnung spielt die Unterscheidung ohnehin keine Rolle, weil Schonzeit und Mindestmass für beide gelten.


Fazit

Der Herbst ist am Zürichsee die Zeit, in der die Seeforelle ihre wichtigste Aufgabe erledigt. Deine Aufgabe in diesem Fenster ist eine andere: Regeln kennen und Abstand halten. Schonzeit vom 1. Oktober bis 25. Dezember, Mindestmass 40 cm, dazu seit 2026 die 100-Meter-Sperrzone an 13 Bachmündungen vom 16. November bis 31. Januar. Angesichts von nur acht registrierten Fängen im Jahr 2025 ist jeder ungestörte Laichaufstieg wertvoll.


Ab dem 26. Dezember darfst Du mit gültigem Patent und SaNa-Ausweis wieder auf Forelle fischen, ausserhalb der Sperrzonen. Wer im Herbst legal aktiv bleiben will, findet beim Zander angeln im Herbst genügend Alternativen. Und wer Schonzeiten, Mindestmasse und Fischereirecht von Grund auf verstehen möchte, steigt im SaNa-Kurs in Uster, Gossau ZH oder Bülach praxisnah ein, inklusive Erfolgsgarantie.


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