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Fischerpatent Greifensee: Tagespatent, Schonzeiten und Regeln 2026

Autorenbild: Christoph Bachmann
Christoph Bachmann
8. Sept.
13 Min. Lesezeit

Wer am Greifensee fischen will und ein Patent sucht, hat genau zwei Sorten zur Auswahl: das Tagespatent für CHF 30 und das Jahrespatent für einen See für CHF 100. Mit einer einzigen Rute vom trockenen Ufer aus geht es unter dem Freiangelrecht sogar gratis und ohne Ausweis. Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein revidiertes Fischereireglement mit höheren Preisen, einer erstmaligen Zander-Schonzeit und einer tieferen Forellen-Limite. Dieser Artikel listet jeden Betrag, jede Frist und jedes Mass auf. Stand: September 2026, Preise gültig ab 1. Januar 2026. Wo am See die Fische stehen, welche Köder laufen und wann welche Art beisst, findest Du im Guide zum Fischen am Greifensee. Hier geht es ausschliesslich um Patente, Preise und Vorschriften.


«Am Greifensee fischst du vom trockenen Ufer mit einer Rute gratis unter dem Freiangelrecht. Für alles andere brauchst Du ein Patent: das Tagespatent kostet 2026 CHF 30 und gilt für Ufer und Boot, ohne SaNa. Das Jahrespatent für den Greifensee kostet CHF 100 und setzt einen SaNa-Ausweis voraus.»


Was kostet ein Fischerpatent für den Greifensee 2026?

Ein Tagespatent für den Greifensee kostet CHF 30 für Erwachsene und CHF 12 für Jugendliche, das Jahrespatent für einen einzelnen See CHF 100 beziehungsweise CHF 35. Die Beträge stammen aus der offiziellen Preisliste der Fischerei- und Jagdverwaltung vom 26. November 2025, gültig ab dem 1. Januar 2026 (Kanton Zürich, 2026).


Produkt | Erwachsene | Jugendliche


Tagespatent See (Greifensee), Ufer und Boot | CHF 30.00 | CHF 12.00


Patent für einen See (Greifensee), Jahr, nur Ufer | CHF 100.00 | CHF 35.00


Seenpatent Jahr (Zürichsee inkl. Obersee, Greifensee, Pfäffikersee), Ufer | CHF 160.00 | CHF 60.00


Zusatz Boot, Jahr (ab 14 Jahren, nur mit Jahrespatent) | CHF 160.00 | CHF 70.00


Zusatz Gast, Jahr (nur mit Jahrespatent) | CHF 60.00 | CHF 60.00


Zu diesen Grundpreisen kommen mögliche Nebenkosten. Patentausgabestellen dürfen eine Ausstellgebühr von CHF 5 erheben, die Fischerei- und Jagdverwaltung verlangt für Papierpatente aller Kategorien CHF 10 (§ 3 Abs. 7 Fischereireglement). Ein Duplikat für ein verlorenes Patent kostet CHF 35 (§ 5).


Zurück gibt es nichts. Das Reglement hält in § 3 Abs. 10 fest, dass die Gebühr für bereits bezogene Patente nicht zurückerstattet wird.


Für den Greifensee gibt es kein Monatspatent. Die Preisliste 2026 und § 3 des Fischereireglements kennen für die Seen ausschliesslich die Dauern «Jahr» und «Tag» (Kanton Zürich, 2026). Wer eine mittlere Laufzeit sucht, muss zwischen mehreren Tagespatenten und dem Jahrespatent wählen.


Das Kaufdatum spielt beim Jahrespatent keine Rolle. Fischereipatente für Patentreviere sind jeweils ein ganzes Kalenderjahr gültig, unabhängig vom Bezugsdatum. Wer im September kauft, zahlt also den vollen Preis für vier Monate Restlaufzeit. Alle Patentkategorien des Kantons, auch jene für Fliessgewässer und Pachtreviere, findest Du in der Übersicht zum Fischereipatent Zürich 2026.


Welches Patent brauchst Du am Greifensee?

Der Schlüssel besteht aus drei Zeilen: Freiangeln ist gratis vom trockenen Ufer, das Tagespatent für CHF 30 gilt für Ufer und Boot und verlangt keinen SaNa, das Jahrespatent für CHF 100 gilt nur vom Ufer und setzt den SaNa voraus. Das Tagespatent deckt laut § 3 Abs. 5 Fischereireglement die «patentpflichtige Ufer- und Bootsfischerei» (Kanton Zürich, 2026). Zum Fischen am Greifensee brauchst Du je nach Vorhaben ein Patent, manchmal aber auch keines. Vier typische Situationen, vier Antworten:


  1. Einmal ausprobieren, vom Ufer, eine Rute: Freiangelrecht. Gratis, kein Patent, kein Sachkundenachweis.

  2. Ein Tag mit vollem Gerät oder vom Boot: Tagespatent für CHF 30, Jugendliche CHF 12. Kein SaNa nötig.

  3. Regelmässig vom Ufer: Jahrespatent für einen See, CHF 100. SaNa Pflicht.

  4. Regelmässig vom Boot: Jahrespatent CHF 100 plus Zusatz Boot CHF 160, zusammen CHF 260. SaNa Pflicht, Zusatz Boot erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.


Das Tagespatent für den Greifensee kostet 2026 CHF 30 für Erwachsene und CHF 12 für Jugendliche. Es berechtigt zur Fischerei vom Ufer und vom Boot. Das Jahrespatent für einen See kostet CHF 100, gilt aber nur vom Ufer aus; für die Bootsfischerei kommt der Zusatz Boot für CHF 160 dazu.


Daraus folgt eine einfache Rechnung. Wer am Greifensee mit Patent fischen will und dabei aufs Boot möchte, zahlt mit der Jahreskombination CHF 260. Acht Tagespatente kosten CHF 240, neun kosten CHF 270. Wer also weniger als rund neun Bootstage pro Jahr fischt, fährt mit Tagespatenten günstiger und spart sich zugleich den Sachkundenachweis. Ab dem neunten Bootstag dreht sich das Verhältnis.


Wer jemanden mitnehmen will, greift zum Zusatz Gast für CHF 60. Er erlaubt «ohne Verwendung von zusätzlichen Gerätschaften und bei gleichbleibenden Tagesfanglimiten eine Gastperson vom Ufer aus oder im selben Boot mitfischen zu lassen» (§ 3 Abs. 3). Alle Fänge der Gastperson laufen über die Fangstatistik des Patentinhabers. Am Ufer darf die Gastperson höchstens in Wurfweite entfernt fischen.


Was hat sich 2026 am Greifensee geändert? Das neue Fischereireglement

Am 18. Dezember 2025 hat der Kanton Zürich das Fischereireglement revidiert, in Kraft seit dem 1. Januar 2026. Die Patentpreise stiegen um durchschnittlich rund 15 Prozent, die erste Anpassung seit 2008 (Kanton Zürich, 2025). Die Revision lief unter dem Projektnamen "Fischereimanagement 26+".


Die für den Greifensee wichtigsten Punkte:

  • Der Zander ist neu geschont. Erstmals gelten eine Schonzeit vom 1. April bis 31. Mai und ein Mindestmass von 40 cm. Die amtliche Begründung zu § 21: «Wo sich der Zander etablieren konnte, wird ihm neu eine Schonzeit und ein Mindestmass zugestanden.» In der bis Ende 2025 gültigen Fassung war der Zander für diesen See gar nicht aufgeführt.

  • Die Forellen-Tagesfanglimite sank von 4 auf 2. Diese Senkung betrifft ausdrücklich nur den Greifen- und den Pfäffikersee; am Zürichsee bleiben es 4 Forellen. Begründung: «Aufgrund des Rückgangs der Forellenbestände sind restriktivere Fanglimiten für die Seeforellen gerechtfertigt.»

  • Die Hälterung lebender Fische ist verboten (§ 11 Abs. 3). Der Setzkescher fällt damit weg, weil mobile Kühlmöglichkeiten das Hältern laut Begründung unnötig machen.

  • Patent und SaNa dürfen digital vorgewiesen werden (§ 1 Abs. 2). Ein Foto auf dem Handy genügt den Kontrollorganen.

  • Köderfische nur noch aus demselben Gewässer (§ 12 Abs. 1), um die Verschleppung von Krankheitserregern zu verhindern.

  • Widerhaken für Gäste sind verschriftlicht (§ 19 Abs. 2). Die bisherige Praxis steht jetzt im Text.

  • Zusatz Boot und Zusatz Gast ersetzen die alten eigenständigen Bootspatente. Beide Zusätze sind modular zu jedem Grundpatent erhältlich.


Die Zürcher Fischereipatente wurden auf 2026 um durchschnittlich rund 15 Prozent teurer. Es ist die erste Preisanpassung seit 2008; der Kanton begründet sie mit der aufgelaufenen Teuerung. Die Revision lief unter dem Projektnamen "Fischereimanagement 26+" und brachte zugleich neue Schonzeiten und Fanglimiten.


Wo kannst du das Greifensee-Patent kaufen?

Am schnellsten geht es online. Über die eFJ-Mobile-App oder den Webshop lässt sich das Patent laut Kanton «direkt online generieren und sofort nutzen», bezahlt wird per Kreditkarte (Kanton Zürich, 2026). Den Webshop findest Du unter webshop.efj.zh.ch.


Die digitale Lösung ist seit 2024 in Betrieb und wird laut der amtlichen Begründung zur Reglementsänderung «bereits von über 50% der Patentinhaberinnen- und Inhaber genutzt» (Stand Dezember 2025). Die Fangstatistik lässt sich über dieselbe App führen.


Wer lieber persönlich vorbeigeht: Das Amt für Landschaft und Natur, Fischerei- und Jagdverwaltung, sitzt an der Eschikon 28 in 8315 Lindau. Der Schalter ist von 08.00 bis 12.00 und von 13.30 bis 16.00 Uhr offen, telefonisch erreichbar unter +41 43 257 97 97. Daneben geben Gemeinden und Fischereigeschäfte Patente aus. Welche Stelle welches Gewässer bedient, zeigt die kantonale Liste der Patentausgabestellen (Stand 28. August 2026); der Kanton empfiehlt, vorgängig anzurufen und die Öffnungszeiten abzuklären.


Über das Papier-Bestellformular braucht ein Tagespatent zwei Arbeitstage Vorlaufzeit. Via App und Webshop ist es sofort da. Wer spontan am Greifensee fischen will und dafür ein Patent braucht, nimmt also den digitalen Weg.


Brauchst Du für den Greifensee einen SaNa-Ausweis?

Für ein Jahrespatent ja, für ein Tagespatent nein, fürs Freiangeln nein. Der Grund steht in § 1 Abs. 1 des Fischereireglements vom 18. Dezember 2025: «Fischereiberechtigungen mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens einem Monat dürfen nur an Personen mit einem Sachkundeausweis ausgegeben werden» (Kanton Zürich, 2026).


Diese Ein-Monats-Schwelle kommt aus dem Bundesrecht. Art. 97 Abs. 3 der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 hält fest: «Das Fangen und Töten ist ohne Sachkundenachweis gestattet, wenn im betreffenden Kanton zum Angeln in öffentlichen Gewässern kein Patent oder ein Kurzpatent bis zu einem Monat Dauer erforderlich ist» (Fedlex, 2008).


Für ein Jahrespatent am Greifensee brauchst du einen Sachkundenachweis, für ein Tagespatent nicht. Grund ist § 1 Abs. 1 des Fischereireglements: Fischereiberechtigungen ab einem Monat Dauer werden nur an Personen mit Sachkundeausweis abgegeben. Das Freiangelrecht ist ebenfalls SaNa-frei.


Ab welchem Alter geht es los?

Jugendliche können ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 10. Altersjahr vollenden, eine Fischereiberechtigung erwerben, und sie müssen dafür im Besitz eines Sachkundenachweises sein. Der Jugendtarif gilt vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Vom Boot aus darf bis zum vollendeten 14. Altersjahr nur in Begleitung einer mindestens 18 Jahre alten, fischereiberechtigten Person gefischt werden (Kanton Zürich, 2026).


Neu seit 2026 ist die erweiterte Mithilferegelung: Inhaber einer Fischereiberechtigung dürfen Personen unter 14 Jahren zur Mithilfe beiziehen, ohne zusätzliche Geräte und unter Beibehaltung der Tagesfanglimite. Das gilt jetzt auch an Patentgewässern vom Ufer aus. Gefangene Fische zählen auf die Statistik der berechtigten Person. Was das im Alltag heisst, steht im Beitrag dazu, ob dein Kind im Greifensee fischen darf.


Wer regelmässig am Greifensee fischen will, kommt am Sachkundenachweis nicht vorbei. Unseren SaNa-Kurs führen wir an einem Tag durch, in Uster also direkt am See.


Darfst Du am Greifensee ohne Patent fischen? Das Freiangelrecht im Detail

Ja. Das Freiangelrecht erlaubt allen Personen die Fischerei ohne Patent, vom trockenen Ufer aus, mit einer einzigen Rute oder Schnur. Das Merkblatt Freiangelfischerei des Kantons Zürich vom Juni 2026 fasst die Gerätschaften so zusammen: ein einziger Köder mit einem Einfachhaken ohne Widerhaken (Kanton Zürich, 2026).


Erlaubt sind natürliche Köder, Lebensmittel und künstliche Fliegen. Köderfische sind ausgenommen. Fliegen dürfen maximal Hakengrösse 8 aufweisen. Das Freiangelrecht gilt am Greifensee, am Pfäffikersee, am Türlersee und am Zürichsee gleichermassen; wie es sich am Nachbarsee auswirkt, steht im Artikel zum Fischen am Pfäffikersee. In welchen weiteren Kantonen du das Freiangelrecht in der Schweiz nutzen kannst, zeigt unser Überblick.


Zwei Einschränkungen gehören dazu.


Erstens gelten für Freiangler dieselben Vorschriften wie für Patentfischer. Das Merkblatt Juni 2026 sagt es wörtlich: «Die allgemeinen Fischereivorschriften (insbesondere Schonzeiten, Fangmindestmasse und Fangzahlbeschränkungen) gelten auch für die Freiangelfischerei.» Ebenso die Tierschutzvorschriften, also Betäuben mit einem Schlag auf das Genick und anschliessendes Ausbluten mittels Kiemenschnitt oder sofortigem Ausnehmen.


Zweitens haben Freiangler kein Uferbegehungsrecht. § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Fischerei vom 5. Dezember 1976 ist eindeutig: «Den Freiangelfischern steht dieses Uferbegehungsrecht nicht zu.» Patentinhaber dürfen die Ufer begehen, soweit dies für die Ausübung der Fischerei notwendig ist. Am Greifensee mit seinen Privat- und Schutzflächen ist dieser Unterschied praktisch spürbar, weil Freiangler auf öffentlich zugängliche Wege und Stege angewiesen sind.


Am Greifensee darfst Du ohne Patent vom trockenen Ufer mit einer Rute und einem Einfachhaken ohne Widerhaken fischen. Schonzeiten, Mindestmasse und Tagesfanglimiten gelten trotzdem. Und Freiangler haben kein Uferbegehungsrecht, sind also auf öffentlich zugängliche Wege und Stege angewiesen.


«Vom trockenen Ufer» ist wörtlich gemeint: keine Wathose. Das gilt auch für die patentpflichtige Uferfischerei, wobei die Landung eines gehakten Fisches im Wasser stehend erfolgen darf (§ 16 Abs. 2). Wer ein Patent löst, darf ausserdem keine zusätzliche Freiangel dazu fischen (§ 16 Abs. 1).


Welche Schonzeiten und Mindestmasse gelten am Greifensee?

Am Greifensee gelten für vier Arten Schonzeiten und Mindestmasse, die Forelle ab 40 cm, die Felchenartigen ab 25 cm, der Hecht ab 45 cm und der Zander ab 40 cm. Massgebend ist das amtliche Merkblatt Fanglimiten, Fangmindestmasse und Schonzeiten vom Januar 2026 (Kanton Zürich, 2026). Gemessen wird von der Kopf- bis zur Schwanzspitze.


Art | Fangmindestmass | Schonzeit


Forelle | 40 cm | 1. Oktober bis 25. Dezember


Felchenartige | 25 cm | 20. November bis 31. Dezember


Hecht | 45 cm | 1. März bis 30. April


Zander | 40 cm | 1. April bis 31. Mai


Egli (Barsch) | kein Mindestmass | keine Schonzeit


Beim Hecht lohnt sich der Blick auf den Unterschied zum Nachbarsee: Am Zürichsee kennt das Merkblatt weder eine Hecht-Schonzeit noch ein Mindestmass, am Greifensee gelten 45 cm und 1. März bis 30. April.


Welche Arten sind ganzjährig geschont?

In allen Zürcher Gewässern sind Fischarten wie Aal, Nase und Bitterling sowie Rundmäuler wie das Bachneunauge ganzjährig geschont, sofern sie nach Anhang 1 VBGF als ausgestorben oder vom Aussterben bedroht gelten (§ 14 Abs. 1). Der Aal ist am Greifensee also tabu, auch wenn ältere Tabellen für andere Reviere ein Aal-Mindestmass nennen. Bei Fang sofort sorgfältig und mit nassen Händen zurücksetzen.


Und Karpfen, Schleie, Brachsme oder Wels?

Diese Arten sind im Fischereireglement und im amtlichen Merkblatt vom Januar 2026 für den Greifensee nicht aufgeführt. Sie haben dort also weder eine Schonzeit noch ein Mindestmass. Die allgemeinen Tierschutz- und Entnahmevorschriften gelten trotzdem, insbesondere das Verbot, mit der Absicht zu angeln, den Fisch wieder freizulassen (Art. 23 Abs. 1 lit. a Tierschutzverordnung). Wer die Artenvielfalt der Region vergleichen will, findet sie im Überblick dazu, welche Fische im Zürichsee leben.


Warum kursieren im Netz falsche Schonzeiten?

Ein verbreitetes Problem: Mehrere Übersichten zeigen für den Greifensee Werte, die in Wahrheit für Fliessgewässer gelten. Typische Abweichungen sind eine Forellen-Schonzeit bis Ende Februar, ein Hecht-Eintrag nur für bestimmte Flussreviere oder eine Zander-Schonzeit nur für Rhein-Reviere. Diese Zahlen stammen aus der Fliessgewässer-Bestimmung des Reglements, nicht aus der See-Bestimmung. Für den Greifensee zählt einzig die Seetabelle des amtlichen Merkblatts, die oben abgedruckt ist. Wer eine Tabelle findet, die davon abweicht, prüft sie direkt gegen das Merkblatt des Kantons.


Wie viele Fische darfst du pro Tag mitnehmen?

Pro Person und Tag sind am Greifensee 2 Forellen, 10 Felchenartige, 5 Hechte und 50 Egli erlaubt. Für den Zander nennt das amtliche Merkblatt vom Januar 2026 ausdrücklich «keine» Tagesfangzahllimite (Kanton Zürich, 2026).


Art | Tagesfanglimite Greifensee | Zum Vergleich: Zürichsee


Forelle | 2 Stück | 4 Stück


Felchenartige | 10 Stück | 10 Stück


Hecht | 5 Stück | 5 Stück


Zander | keine | keine


Egli | 50 Stück | 50 Stück


Die Forellenzeile ist die einzige, die sich unterscheidet, und sie ist neu. Die Senkung von 4 auf 2 Stück gilt ausschliesslich für den Greifen- und den Pfäffikersee; am Zürichsee bleiben 4 Forellen erlaubt. Wie sich die Regelung am grossen Nachbarsee einordnet, erklären wir im Artikel zum Fischen am Zürichsee.


Welche Geräte, Köder und Haken sind am Greifensee erlaubt?

Der Grundsatz lautet: Angelhaken ohne Widerhaken (§ 9 Abs. 1 lit. d). Die Ausnahme in § 19 erlaubt Fischereiberechtigten mit Sachkundeausweis Einzelhaken mit Widerhaken, ebenso Gästen in Begleitung einer sachkundigen Person. Zwillinge und Drillinge bleiben immer widerhakenlos. Unter dem Freiangelrecht ist der Widerhaken damit in jedem Fall verboten.


Bei der Köderzahl hat sich 2026 einiges bewegt. Erlaubt sind neu bis zu fünf Köder pro Schnur oder Zügel; Montagen mit mehr als einem Köder dürfen nur mit Einfachhaken bestückt sein, und pro Köder sind höchstens drei Einzel-, Zwillings- oder Drillingshaken zulässig (§ 9 Abs. 1). Die alte Fassung erlaubte nur einen Köder plus die Hegene.


Köderfische dürfen nur tot verwendet werden, und nur solche, die aus dem Gewässer stammen, in dem sie verwendet werden (§ 12 Abs. 1). Die Herkunftsbeschränkung ist neu und soll die Verschleppung von Krankheitserregern verhindern. Für den Eigenbedarf ist der Köderfischfang zusätzlich zur Rute mit Aquarienkescher, Köderfischflasche oder Köderfischreuse erlaubt; der Fang von Hand ist gestrichen. Reusen und Flaschen sind täglich zu kontrollieren und mit Kontaktdaten zu beschriften.


Für Patentfischer sind Echolote am Greifensee ausdrücklich erlaubt (§ 9 Abs. 1 lit. f); unter dem Freiangelrecht sind sie nicht gedeckt. Erlaubt sind für Patentfischer ebenso Feumer, Downrigger, Tiefseerollen und Seehunde für die Schleppfischerei.


Was gilt für die Bootsfischerei am Greifensee?

Vom Boot aus geht es nur mit Patent, und nur ohne Motor. Die Greifensee-Stiftung hält fest: «Auf dem See sind keine Motorboote erlaubt» und «Vom Boot aus ist das Angeln nur mit Patent erlaubt» (Greifensee-Stiftung, 2023). Auch ferngesteuerte Boote, Drohnen und andere motorisierte Schwimmkörper sind untersagt.


Das Reglement ergänzt: Die Bootsfischerei ist nur von immatrikulierten Booten aus erlaubt (§ 7 Abs. 1). Die Fischereiausübung aus einem mit Ruderschlägen oder laufendem Motor bewegten Boot gilt als Schleppangelfischerei (§ 7 Abs. 2). Vom stehenden Boot sind höchstens drei Ruten oder Handschnüre pro Person zulässig (§ 17), beim Schleppen höchstens sechs Köder pro Person (§ 18). Vom Ufer sind es höchstens zwei Ruten (§ 16 Abs. 1).


Seit dem 1. April 2025 kommt eine weitere Pflicht dazu. Immatrikulierungspflichtige Schiffe dürfen Zürcher Gewässer nur befahren, wenn sie über eine gültige Einwasserungsfreigabe für das jeweilige Gewässer verfügen. Die Reinigungspflicht umfasst auch Transportmittel und Zubehör. Grundlage ist der Regierungsratsbeschluss Nr. 268/2025 vom 12. März 2025. Wer sein Boot an den Greifensee bringt, braucht diese Freigabe zusätzlich zum Patent.


Auf dem Wasser gilt ausserdem ein Abstand von 50 Metern zu den Netzen der Berufsfischer, die zudem Platzvorrecht haben (§ 10).


Was gilt im Naturschutzgebiet Greifensee?

Der Greifensee ist das grösste Naturschutzgebiet des Kantons Zürich und eines von 25 Wasser- und Zugvogelgebieten von nationaler Bedeutung; die gesamte Seefläche und die Riedflächen im Süden stehen unter dem Schutz einer Bundesverordnung (Kanton Zürich, 2024). Das hat für Fischer konkrete Folgen.


Seeschutzzonen. Sie sind mit gelben Bojen markiert und dürfen nicht befahren werden. Der amtliche Flyer unterscheidet drei Kategorien: ganzjährig gesperrt, vom 1. Mai bis 30. September erlaubt (also gesperrt vom 1. Oktober bis 30. April) und frei befahrbar. Für Bootsfischer ist diese Wintersperre die zweite, meist übersehene Einschränkung neben der Hecht-Schonzeit. Die genauen Grenzen sind im Gelände mit gelben Bojen markiert und im amtlichen Plan des Kantons eingezeichnet. Verlass dich auf die Bojen und auf diese Karte, nicht auf Beschreibungen aus zweiter Hand.


Abstand zum Schilf. Ein Abstand von 25 Metern zum Schilf muss immer eingehalten werden, so der amtliche Flyer. Die Greifensee-Stiftung empfiehlt für Schilf- und Schwimmblattbestände sogar 100 Meter.


Wege und Stege. Im Schutzgebiet darf nur von Wegen und Stegen aus gefischt werden, und die Wege dürfen nicht verlassen werden. Trampelpfade zählen nicht als Wege. Fischerstege sind im amtlichen Plan des Kantons eingezeichnet. Kantonal verboten ist ausserdem, zur Fischereiausübung Fachanlagen und geschlossene Bestände von Uferpflanzen zu betreten (§ 7 Abs. 1 Fischereiverordnung).


Nachtfischen. Am Greifensee besteht keine Zeitbeschränkung, weder für Patentfischer noch für Freiangler. Am Zürichsee ist die Fischerei dagegen während der Sommerzeit von 23.00 bis 04.00 Uhr und während der übrigen Zeit von 22.00 bis 05.00 Uhr verboten. Ein Zelt oder Bivvy ist am Greifensee trotzdem keine Option: Lagern, Zelten und Campieren sind in den Schutzzonen verboten (Verordnung zum Schutze des Greifensees vom 3. März 1994). Auch am Türlersee gelten eigene Zugangsregeln, nachzulesen im Artikel zum Fischen am Türlersee.


Glatt-Ausfluss. Die Greifensee-Stiftung weist darauf hin, dass in der Glatt vom Wehr bis zur Schwerzenbachstrasse nicht gefischt werden darf. Prüf vor dem Ansitz die aktuelle Revierliste der Fischerei- und Jagdverwaltung.


Schnurreste. Nimm sämtliche Angelschnüre vollständig mit. Vögel verfangen sich darin und verenden.


Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Tagespatent für den Greifensee?

CHF 30 für Erwachsene und CHF 12 für Jugendliche, gültig für Ufer und Boot und ohne SaNa-Ausweis erhältlich. Über die eFJ-App oder den Webshop ist es sofort verfügbar. Wer den Weg über das Papier-Bestellformular wählt, muss zwei Arbeitstage Vorlaufzeit einrechnen.


Darf man am Greifensee ohne Patent fischen?

Ja, unter dem Freiangelrecht vom trockenen Ufer aus, mit einer einzigen Rute und einem Köder mit Einfachhaken ohne Widerhaken. Köderfische sind ausgenommen, Fliegen nur bis Hakengrösse 8. Schonzeiten, Mindestmasse und Tagesfanglimiten gelten für Freiangler genauso wie für Patentfischer, so das Merkblatt vom Juni 2026.


Gibt es ein Monatspatent für den Greifensee?

Nein. Die Preisliste 2026 der Fischerei- und Jagdverwaltung und § 3 des Fischereireglements kennen für die Zürcher Seen ausschliesslich Jahres- und Tagespatente. Wer eine mittlere Laufzeit sucht, kombiniert entweder mehrere Tagespatente zu CHF 30 oder löst das Jahrespatent für einen See zu CHF 100.


Wann ist der Hecht am Greifensee geschont?

Vom 1. März bis 30. April, bei einem Fangmindestmass von 45 cm und höchstens fünf Hechten pro Person und Tag. Am Zürichsee gilt für den Hecht dagegen weder eine Schonzeit noch ein Mindestmass. Massgebend ist das amtliche Merkblatt des Kantons Zürich vom Januar 2026.


Darf man am Greifensee nachts fischen?

Ja, am Greifensee besteht laut Merkblatt vom Januar 2026 keine Zeitbeschränkung, anders als am Zürichsee mit seinem nächtlichen Fischereiverbot. Lagern, Zelten und Campieren sind in den Schutzzonen rund um den See aber verboten. Ein Nachtansitz ist also erlaubt, ein Zelt oder Bivvy dazu nicht.


Fazit

Der Greifensee ist eines der zugänglichsten Gewässer im Kanton Zürich, wenn man die Zahlen kennt. Vom trockenen Ufer mit einer Rute kostet es nichts, ein voller Fischertag inklusive Boot CHF 30, ein Jahr vom Ufer CHF 100. Seit dem 1. Januar 2026 gelten höhere Preise, eine neue Zander-Schonzeit vom 1. April bis 31. Mai mit 40 cm Mindestmass und nur noch zwei Forellen pro Tag an Greifen- und Pfäffikersee. Wer mehr als ein paar Tage im Jahr am Greifensee fischen will, braucht ein Jahrespatent und damit den Sachkundenachweis. Genau dafür gibt es unseren SaNa-Kurs in Uster und Bülach: ein Tag, zertifizierte Instruktoren, Erfolgsgarantie. Danach steht dir der See das ganze Jahr offen.


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